10.07.2018Verfahrensanpassung für NSG-gelistete Güter in die Vereinigten Arabischen Emirate

Endverbleibserklärungen der Anlagen C1 und C2 zur Ausfuhr von NSG-gelisteten Gütern mit Endverbleib in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind ab dem 1. Oktober 2018 ergänzend zur Unterschrift durch den Empfänger oder Endverwender auch von der Federal Authority for Nuclear Regulation zu unterzeichnen.

In Absprache mit der obersten Behörde für Nuklearaufsicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten (Federal Authority for Nuclear Regulation) sind Endverbleibserklärungen der Anlagen C1 und C2 zur Ausfuhr von NSG-gelisteten Gütern mit Endverbleib in den Vereinigten Arabischen Emiraten ab dem 1. Oktober 2018 ergänzend zur Unterschrift durch den Empfänger oder Endverwender auch von der Federal Authority for Nuclear Regulation (FANR) zu unterzeichnen.

Vor dem 1. Oktober 2018 beim BAFA eingehende Anträge sowie Anträge zur Ausfuhr von Gütern, die nicht der NSG unterfallen, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Ansprechpartner bei der FANR ist das Safeguard Departement. Kontaktinformation:

Tel.: +971 2 6516-517
Fax: + 971 2 6516-661
Adresse: P.O. Box 112021, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate
https://www.fanr.gov.ae/en/

Weitergehende Informationen zur NSG sowie hiervon erfassten Gütern finden Sie unter: http://www.nuclearsuppliersgroup.org/de/.

Sie finden diese Information auch unter der Rubrik Endverbleibsdokumente.

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