03.09.2018Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen

Zum 1. September 2018 tritt die Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (KrWaffUnbrUmgV) in Kraft. Die Verordnung regelt den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen grundsätzlich neu.

Weitere Informationen stehen unter Kriegswaffenkontrolle für Sie bereit.

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