Beteiligung der europäischen Ausführer
Unternehmen und ihre Organe sind gehalten im Einklang mit dem Recht und damit auch den Vorschriften im Außenwirtschaftsverkehr zu handeln. Compliance-Management-Programme, die dazu dienen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen speziell im Außenwirtschaftsverkehr zu unterstützen, werden als Internal Compliance Programme (ICP) bezeichnet.
Unter Vorsitz der EU-Kommission hat eine Unterarbeitsgruppe der sog. Art. 23-Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ EU-einheitliche ICP-Richtlinien für den Geltungsbereich der EG-Dual-Use-Verordnung erarbeitet.
Diese „EU Guidance on Internal Compliance Programme“ liegt inzwischen in einer Entwurfsfassung vor. Die europäischen Ausführer haben nun, im Rahmen einer von der Europäischen Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation, bis zum 15. November 2018 die Möglichkeit sich zu beteiligen.
Zu finden ist der Online-Fragebogen hier.