11.03.2022Russischer Angriff auf die Ukraine: Neue Sanktionen

Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union Sanktionsmaßnahmen beschlossen

Die erlassenen Sanktionen Maßnahmen richten sich gegen Russland und Belarus. Die Verschärfungen beinhalten Einschränkungen im Bezug zu Gütern als auch gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen.

Im Bezug zu Russland erfolgte die Verschärfung durch Anpassung der bestehenden Verordnungen (EU) 833/2014 und 269/2014. Zudem wurde mit der Verordnung (EU) 2022/263 eine neue Embargoregelung geschaffen, die im Bezug zu Donezk und Luhansk gilt.

Im Bezug zu Belarus wurde die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch die Verordnung (EU) 2022/355 angepasst.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA Internetseite im Unterpunkt: Russland bzw. Belarus.

Ergänzende Informationen zur Einigung über neue Sanktionen auf EU-Ebene finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.

Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und zahlreicher Bemühungen um Hilfslieferungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung setzt das BAFA für entsprechende Vorgänge ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren um. Für die Lieferung von Hilfsgütern in die Ukraine hat das BAFA ein Infoblatt entwickelt. 

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