27.06.2017Neuerung bei der vorherigen Überwachung der Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern

Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2017/1092 wird die Untergrenze für die ÜD-pflichtigen Erzeugnisse der HS-Position 7318 ab dem 11. Juli 2017 auf 5.000 Kilogramm angehoben.

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