26.04.2017Exportkontrolle Aktuell Mai 2017

Die Mai-Ausgabe des Newsletters „Exportkontrolle Aktuell“ ist veröffentlicht.

EU Recht/Embargo-Maßnahmen

Ägypten

Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2017/490 des Rates vom 21. März 2017 (ABl. L 76 vom 22.3.2017, Seite 8) und (EU) 2017/491 des Rates vom 21. März 2017 (ABl. L 76 vom 22.3.2017, Seite 10) zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten wurden vier Personen von der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 270/2011 gestrichen. Zudem wurden die Begründungen zu sechs Personen geändert und der Eintrag zu einer Person aktualisiert.

Iran

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/685 des Rates vom 11. April 2017 (ABl. L 99 vom 12.4.2017, Seite 10) zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran (nicht-nuklearbezogene Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen) wurden die Einträge zu 22 in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführten Personen aktualisiert.

Jemen

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/628 des Rates vom 3. April 2017 (ABl. L 90 vom 4.4.2017, Seite 1) zur Durchführung des Artikels 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen wurden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 die Einträge zu vier Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

Libyen

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/489 des Rates vom 21. März 2017 (ABl. L 76 vom 22.3.2017, Seite 3) zur Durchführung des Artikels 21 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen wurden in den Listen in Anhang II und VI der Verordnung (EU) 2016/44 die Einträge zu 15 Personen und zwei Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

Die Änderung setzt die Entscheidungen des Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 11. November 2016 und 6. Januar 2017 um.

Nordkorea

Mit der Verordnung (EU) 2017/658 des Rates vom 6. April 2017 (ABl. L 94 vom 7.4.2017, Seite 3) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea wurden neue restriktive Maßnahmen verhängt. Unter anderem wurde das Verbot von Investitionen in und mit Nordkorea auf die Sektoren konventionelle Rüstung, Hüttenwesen, Metallbearbeitung sowie Luft- und Raumfahrt ausgedehnt und die Erbringung bestimmter Dienstleistungen an Einrichtungen und Bürger in Nordkorea untersagt.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/661 der Kommission vom 6. April 2017 (ABl. L 94 vom 7.4.2017, Seite 25) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea wurden die Anhänge Ih, II, III, IIIa, IIIb und V der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 geändert. So wurden einige Luxusgüter, die Erzeugnisse Kupfer, Nickel, Silber und Zink, die Statuen sowie die Hubschrauber und Schiffe, die einem Einfuhr- bzw. Ausfuhrverbot unterliegen, näher spezifiziert. Zudem wurden die in den Mitgliedsstaaten zuständigen Behörden aktualisiert. Schließlich wurden vier natürliche Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

Al Qaida und ISIL (Da´esh)

Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2017/494 der Kommission vom 21. März 2017 (ABl. L 76 vom 22.3.2017, Seite 18), (EU) 2017/557 der Kommission vom 24. März 2017 (ABl. L 80 vom 25.3.2017, Seite 14), (EU) 2017/630 der Kommission vom 3. April 2017 (ABl. L 90 vom 4.4.2017, Seite 6) und (EU) 2017/637 der Kommission vom 4. April 2017 (ABl. L 91 vom 5.4.2017, Seite 7) zur 262., 263., 264. und 265. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da´esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, wurden vier Einträge in der Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 geändert und ein Eintrag gestrichen.

Die Änderungen setzen die Entscheidungen des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 16., 21., 29. und 30. März 2017 um.

BAFA intern

Veröffentlichung der neuen Allgemeinen Genehmigungen

Die Allgemeinen Genehmigungen wurden mit Ausnahme der Allgemeinen Genehmigung Nr. 16 bis zum 31. März 2018 verlängert. Die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 wurde nur bis zum 30. Juni 2017 verlängert, eine darüber hinausgehende Verlängerung ist jedoch angestrebt. Darüber hinaus wurden alle Allgemeinen Genehmigungen inhaltlich überarbeitet.

Sie finden die Volltexte im Bereich „Allgemeine Genehmigungen“ unter „Liste der Allgemeinen Genehmigungen“.

Save the Date: BAFA/BIS Export Control and Compliance Update 2017 am 14. Juni 2017

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auch in diesem Jahr das Bureau of Industry and Security (BIS) eingeladen, um über den Stand der US-Exportkontrollreform sowie jüngste exportkontrollpolitische Entwicklungen zu informieren. Die Veranstaltung wird am 14. Juni 2017 in Frankfurt am Main stattfinden. Alle Vorträge werden wieder in englischer Sprache gehalten.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection