05.02.2018Exportkontrolle Aktuell Februar 2018

Die Februar 2018-Ausgabe des Newsletters „Exportkontrolle Aktuell“ ist veröffentlicht.

EU Recht / Embargo-Maßnahmen

Demokratische Volkrepublik Korea

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/12 des Rates vom 8. Januar 2018 [ABl. (EU) Nr. L 4/1 vom 9. Januar 2018] zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea wurden sechzehn Personen und eine Einrichtung in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

Überdies wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/53 des Rates vom 12. Januar 2018 [ABl. (EU) Nr. L 10/1 vom 13. Januar 2018] vier Schiffe im Anhang XIV der Verordnung (EU) 2017/1509 hinzugefügt. Anhang XIV benennt Schiffe, denen kein Zugang zu Häfen in der EU gewährt werden darf und die zu beschlagnahmen sind.

Guinea-Bissau

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/31 des Rates vom 10. Januar 2018 [ABl. (EU) Nr. L 6/1 vom 11. Januar 2018]  zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 37/2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen wurde eine Person von der Liste der sanktionierten Personen gestrichen.

Somalia

Mit der Verordnung (EU) 2017/2415 des Rates vom 21. Dezember 2017 [ABl. (EU) Nr. L 343/33 vom 22. Dezember 2018] zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia wurde die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 enthaltene Ausnahme vom Einfrieren von Geldern und der Zurverfügungstellung sonstiger wirtschaftlicher Ressourcen geändert. Diese Änderung betrifft die Bezugnahme auf den „Plan für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen für Somalia“ anstelle des bisher verwendeten Hinweises auf den „Konsolidierten Hilfsappell der Vereinten Nationen für Somalia“.

Al-Qaida und ISIL

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/50 der Kommission vom 11. Januar 2018 [ABl. (EU) Nr. L 7/35 vom 12. Januar 2018] zur 280. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da´esh) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, wurde in der Liste in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 ein Eintrag gestrichen sowie ein Eintrag geändert.

Berichtigung des Anhangs I der EG-Dual-Use Verordnung

Mit Wirkung zum 16. Dezember 2017 hatte die EU-Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/2268 vom 26. September 2017 die Anhänge I, IIa bis IIg und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) neu gefasst. Aufgrund redaktioneller Fehler wurde eine Berichtigung des Anhangs I vorgenommen. Diese wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 12, Seite 62 vom 17. Januar 2018 veröffentlicht.

Nationales Recht

Mit der Elften Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 13. Dezember 2017 [BAnz AT, 20.12.2017, V1] wurden Ergänzungen der Regelungen zum Waffenembargo in den §§ 74 und 75 AWV sowie zur Ausnahme vom Waffenembargo in § 76 AWV vorgenommen.

Hintergrund dessen ist, dass nationale Anpassungen aufgrund des gegenüber Venezuela verhängten Waffenembargos [Beschluss (GASP) Nr. 2017/2074], der Verschärfungen der bestehenden Sanktionen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea [Verordnungen (EU) Nr. 2017/1548, 2017/1836 und 2017/1858], sowie der beschlossenen Ausnahme vom EU-Waffenembargo hinsichtlich Lieferungen spezieller Treibstoffe nach Russland, die für das Raumfahrtprogramm ExoMars der europäischen Weltraumorganisation ESA erforderlich sind [Beschluss (GASP) 2017/2214], notwendig geworden waren. Außerdem sind aus Gründen der Rechtsklarheit Anpassungen der zollrechtlichen Verfahrensvorschriften vorgenommen worden. Zudem ist eine Vereinfachung im Verfahren zur Investitionskontrolle bei den Vorschriften zur Mitteilung und Eröffnung von Prüfverfahren erfolgt.

BAFA intern

12. Exportkontrolltag

Am 22. und 23. März 2018 findet der 12. Exportkontrolltag (EKT) zum Thema „Herausforderungen in der Außenwirtschaftskontrolle“ in Berlin statt. Der Exportkontrolltag, als exklusive Schnittstelle zwischen Praxis und Politik, bildet regelmäßig den Jahresauftakt für die Exportkontroll-Community.

Auch dieses Jahr werden in der Bundeshauptstadt wieder hochrangige Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Rechtspflege und Wissenschaft über aktuelle sowie zukünftige Entwicklungen des Außenwirtschaftsrechts diskutieren. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit den US-exportkontrollrechtlichen Vorschriften, welche - aufgrund deren teilweisen extraterritorialen Geltung - Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben können. Diesbezüglich wird das Bureau of Industry and Security im Rahmen des Keynote-Vortrags „US Export Control“ informieren.

Speziell eingegangen wird darüber hinaus auch auf die zunehmend komplexeren Anforderungen an die innerbetriebliche Exportkontrolle, das „ICP“. Die Umsetzung der geltenden Regularien ist eine besondere Herausforderung für deutsche Unternehmen. Das Thema “Compliance“ wird daher im Rahmen der diesjährigen  Podiumsdiskussion von Vertretern aus Praxis und Politik eingehend beleuchtet. Unter anderem teilnehmen wird Dr. Rolf Raum, Vorsitzender Richter des 1. Strafsenats des BGH, welcher sich in einem Urteil im vergangenen Jahr für eine strafmildernde Berücksichtigung effizienter Compliance-Management-Systeme ausgesprochen hat.

Traditionsgemäß bietet der EKT eine gute Gelegenheit, in den Dialog mit den Beteiligten zu treten und entsprechende Fragen zu adressieren. Den Link zur Anmeldung zum EKT sowie das vorläufige Programm finden Sie auf der BAFA Internetseite.

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