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Das Bundeswirtschaftsministerium hat kurz vor Ende des Jahres 2017 das Förderprogramm „Beratungen zum Energiespar-Contracting“ verlängert.
Damit können sich Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften sowie KMU auch 2018 eine Beratung zur Umsetzung von Energiesparprojekte mittels Contracting fördern lassen. Die bisherige Richtlinie wurde fortgeschrieben: Förderkonditionen und Verfahren gelten unverändert. Nach wie vor ist das BAFA für die Bearbeitung der Förderanträge zuständig
Nähere Informationen und die neue Richtlinie finden Sie auf der Themenseite Contracting-Beratungen.