10.04.2017Einfuhrbeschränkung für Textilien aus Weißrussland aufgehoben

Eschborn. Textil- und Bekleidungserzeugnisse aus Weißrussland (Belarus) können seit dem 23. März 2017 ohne mengenmäßige Beschränkung importiert werden.

Bislang wurde eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) benötigt.

Des Weiteren wurden die jährlichen Unionshöchstmengen für den passiven Veredlungsverkehr aufgehoben. Die Einfuhr von Bekleidungswaren aus Weißrussland im Rahmen der passiven Veredlung bedarf daher seit dem 23. März 2017 ebenfalls keiner Genehmigung durch das BAFA mehr.

Zum Schutz des sensiblen Textil- und Bekleidungssektors der Europäischen Union und aus Gründen der Vereinheitlichung der Einfuhrregelung in diesem Bereich hatte die Europäische Union am 9. Juni 2015 die mengenmäßige Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Textil- und Bekleidungserzeugnisse (sogenannte autonome Kontingente) mit Ursprung in der Demokratischen Volksrepublik Korea und in Weißrussland (Belarus) eingeführt. Die mengenmäßige Beschränkung bezieht sich seit dem 23. März 2017 nunmehr ausschließlich auf die Demokratische Volksrepublik Korea.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection