08.05.2018Überwachung der Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU – Antragstellung ab dem 08.05.2018 

Eschborn. Ab heute können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Überwachungsdokumente für die Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen online beantragt werden.

Der Antrag ist auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de > Außenwirtschaft > Einfuhr > Metallerzeugnisse > Informationen zum Thema > Formulare > „Elektronischer Antrag Überwachungsdokument (ÜD-direkt)“ verfügbar. Alternativ kann der Antrag auch in Papierform gestellt werden („Vordruck 3 c“).

Die Anforderung beruht auf  der Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018. Mit der Verordnung führt die Europäische Union die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern ein. Davon ausgenommen sind Einfuhren aus Norwegen, Island und Lichtenstein sowie Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2500 kg.

Kontakt

  • Leitungsstab, PresseBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleLPR – Leitungsstab, Presse Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1452 E-Mail: pressestelle@bafa.bund.deErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

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