Eschborn. Ab heute können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Überwachungsdokumente für die Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen online beantragt werden.
Der Antrag ist auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de > Außenwirtschaft > Einfuhr > Metallerzeugnisse > Informationen zum Thema > Formulare > „Elektronischer Antrag Überwachungsdokument (ÜD-direkt)“ verfügbar. Alternativ kann der Antrag auch in Papierform gestellt werden („Vordruck 3 c“).
Die Anforderung beruht auf der Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018. Mit der Verordnung führt die Europäische Union die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in allen Nicht-EU-Ländern ein. Davon ausgenommen sind Einfuhren aus Norwegen, Island und Lichtenstein sowie Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2500 kg.