05.10.2018Abschlussprüferaufsicht intensiviert Dialog mit Prüfungsausschüssen

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Gesetzgebung zur Abschlussprüfung im Jahr 2016 ist die Rolle der Prüfungsausschüsse von gelisteten Unternehmen, Banken und Versicherungen, sogenannten Unternehmen von öffentlichem Interesse gestärkt worden.

„Damit geht eine Reihe erweiterter Verantwortlichkeiten einher“, so der Leiter der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), Ralf Bose. „Wir möchten jetzt in Erfahrung bringen, wie die Prüfungsausschüsse damit umgehen, welchen Herausforderungen sie im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften begegnen und in welchen Bereichen eventuell weitere Informationen erforderlich sind.“ Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung und damit das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Finanzberichterstattung dieser Unternehmen sind ein hohes Gut und gemeinsames Interesse von Prüfungsausschüssen und Prüferaufsicht. „Der weitere Dialog hierüber ist mir besonders wichtig.“

Die APAS versendet hierzu Fragebögen an ausgewählte Prüfungsausschussvorsitzende von Unternehmen von öffentlichem Interesse.

Der Fragebogen, der ein Gemeinschaftsprojekt der EU-Prüferaufsichten ist, dient zugleich der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Gemäß Artikel 27 der EU-Abschlussprüferverordnung beobachten die APAS und die anderen EU-Prüferaufsichten auch die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse. Dazu gehört u.a. die diesbezügliche Analyse der Tätigkeitsergebnisse der Prüfungsausschüsse insgesamt, in Deutschland und EU-weit.

Die angeschriebenen Prüfungsausschüsse repräsentieren weitgehend die Struktur der Unternehmen von öffentlichem Interesse insgesamt. Sie haben bis zum Jahresende für die Beantwortung Zeit. Bose betont: „Auch für die Prüfungsausschüsse, die wir nicht direkt anschreiben, ist der Fragebogen ein hilfreiches Werkzeug zur Selbsteinschätzung. Sie sind nicht von der Beantwortung der Fragen ausgeschlossen und können sich innerhalb der Frist jederzeit an die APAS wenden.“

Der Fragebogen ist als APAS-Publikation auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) verfügbar. Die APAS wurde zum 17. Juni 2016 als berufsstandsunabhängige und selbständige Stelle beim BAFA eingerichtet.

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