08.11.2017Beraterkreis für Energieberatungs-Förderprogramme erweitert

BAFA-Förderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ und „Energieberatung im Mittelstand“ novelliert

Eschborn. Der Beraterkreis für die Energieberatungs-Förderprogramme wird erweitert. Künftig können branchenübergreifend alle Fachleute tätig werden, solange diese die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Erweiterung gilt für die Förderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ (bislang: Vor-Ort-Beratung) und für die „Energieberatung im Mittelstand“.

„Durch die Öffnung wollen wir Energieberatungen für die Verbraucher attraktiver gestalten. Eine qualifizierte Beratung ist schließlich der Schlüssel für wirksame Energieeffizienzmaßnahmen. Die Beratung identifiziert die Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht und wo der Einzelne noch effizienter mit Energie umgehen kann,“ so Andreas Obersteller, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Hauseigentümer und mittelständische Unternehmen können somit aus einem deutlich größeren Angebot an Beratern wählen sowie auch an bestehende Kontakte z. B. zu Handwerkern anzuknüpfen. Wie bisher ist jedoch eine unabhängig durchgeführte Beratung mit einer unverändert hohen Qualitätsanforderung erforderlich.

Das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ wurde im Zuge der Richtliniennovellierung umbenannt in „Energieberatung für Wohngebäude“.

Im Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ wird die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen weiterhin freiwillig bleiben. Die Frist für die Durchführung der Energieberatung nach der Bewilligung durch das BAFA wird auf neun Monate ausgeweitet. 

Die Förderung der Energieberatung im Mittelstand ist künftig bis zu zwölf Monate nach Bewilligung der Energieberatung durch das BAFA möglich. Zudem sind neben der BAFA-Förderung auch Förderungen von Kommunen und Bundesländern zulässig, soweit das Unternehmen einen Eigenanteil von 10 % der Beratungsausgaben leistet.

Die neuen Richtlinien werden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

Nähere Informationen zu den Förderprogrammen sind unter www.bafa.de/ebw bzw. www.bafa.de/ebm verfügbar.

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