21.12.2017BAFA-Präsident Obersteller: Besondere Ausgleichsregelung trägt zur Stabilisierung der EEG-Umlage bei

Das Antragsverfahren für die Begrenzung der EEG-Umlage in 2018 ist weitgehend abgeschlossen.

„Angesichts der vorläufigen Ergebnisse für die Begrenzung der EEG-Umlage ist zu erwarten, dass die Besondere Ausgleichsregelung auch in diesem Jahr zu einer Stabilisierung der EEG-Umlage beitragen wird“, betont Herr Obersteller, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat 1.908 Unternehmen mit 2.421 Abnahmestellen positiv beschieden.

Die Antragszahl für das Jahr 2018 ist mit 2.298 Anträgen für 3.135 Abnahmestellen leicht gestiegen (Vorjahr: 2.276 mit 3.078 Abnahmestellen).

Diese geringfügige Erhöhung ergibt sich aus der neuen Begrenzung für Unternehmen der Liste 1 bei einer Stromkostenintensität zwischen 14 % und 17 % sowie der neuen Antragsmöglichkeit für Unternehmen auf Basis von selbst erzeugten Strommengen, die nicht der EEG-Umlagepflicht unterliegen.

Die beantragte Strommenge bewegt sich mit 114 TWh knapp über dem Niveau der Vorjahre (112 TWh im Jahr 2017 und 113,5 TWh im Jahr 2016).

Insgesamt zeigt sich damit in diesem Jahr eine große Stabilität im Verfahren der Besonderen Ausgleichsregelung.

Zusätzlich zum regulären Verfahren wurden aufgrund des EEG 2017 zu Beginn des Jahres 29 rückwirkende Sonderanträge für 29 Abnahmestellen von Einzelkaufleuten gestellt, die die Begrenzungsjahre 2015, 2016 und 2017 betreffen.

Detailliertere Informationen zu den begünstigten Unternehmen und zum Antragsverfahren werden nach vollständigem Abschluss der Antragsbearbeitung zusammen mit zusätzlichen Erläuterungen sowie einer Aufteilung nach Branchen und Bundesländern veröffentlicht.

Die restlichen Verfahren, bei denen noch Sachverhalte zu klären sind, sollen im 1. Quartal 2018 abgeschlossen werden.

Die tatsächliche Entlastung der Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichs­regelung wird erst 2019 feststehen, da hierfür der Stromverbrauch der Unternehmen in 2018 maßgeblich ist.

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