02.07.2018Zwischenbilanz: 2 Jahre Umweltbonus

66.029 Anträge sind seit dem Beginn der Förderung für Elektrofahrzeuge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen.

Andreas Obersteller, Präsident des BAFA: „Von den verfügbaren Mitteln sind rund 100 Millionen Euro verbraucht. Das entspricht einem Sechstel der Fördersumme. Nach aktuellem Stand ist daher davon auszugehen, dass die Mittel für die restliche Förderdauer ausreichen werden.“

38.146 Anträge entfallen auf reine Elektrofahrzeuge, 27.866 Anträge auf Plug-In Hybride, 17 auf Brennstoffzellenfahrzeuge.

Die Top 3 der Hersteller sind BMW (12.555 Anträge), Volkswagen (10.816 Anträge) und smart (8.179 Anträge).
Die meisten Anträge kommen aus Nordrhein-Westfalen (14.151 Anträge), Bayern (13.326 Anträge) und Baden-Württemberg (12.286).

Die Anträge werden überwiegend von Unternehmen (34.447 Anträge) und Privatpersonen (30.350 Anträge) gestellt.

Der durchschnittliche BAFA-Listenpreis liegt bei reinen Elektrofahrzeugen bei ca. 28.100 Euro, bei Plug-in Hybriden bei ca. 39.500 Euro.

Der Umweltbonus kann bis zum 30. Juni 2019 beim BAFA beantragt werden. Alle bis dahin gestellten Anträge werden auch nach Auslaufen der Förderrichtlinie weiter geprüft und der Umweltbonus wird ausgezahlt.

In begründeten Fällen, z. B. bei Lieferschwierigkeiten eines Händlers oder Herstellers, kann die Frist zum Einreichen der Nachweisunterlagen um drei Monate verlängert werden.

Unvollständige Unterlagen und Sachstandsanfragen führen zu erheblichen Verzögerungen der Bearbeitungszeit. Die Bearbeitungszeit kann deutlich verkürzt werden, wenn alle benötigten und angeforderten Unterlagen über das Upload-Portal auf www.bafa.de/umweltbonus hochgeladen werden.

Die Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss das beantragte Fahrzeug erstmalig auf den Antragsteller zugelassen sein.
Bei der elektronischen Antragstellung sind der Kauf- oder Leasingvertrag bzw. die verbindliche Bestellung einzureichen. Bei Leasing ist außerdem eine Leasingrate ohne Berücksichtigung des Eigenanteils des Herstellers am Umweltbonus einzureichen. Bei positiver Prüfung erfolgt ein Zuwendungsbescheid. Nach Erhalt des Bescheides sind im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie die Rechnung (nur bei Kauf) einzureichen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus.

Der BAFA-Listenpreis ist der Netto-Listenpreis des Basismodells zum 31. Dezember 2015. Für nach dem 31. Dezember auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt der niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells zum Zeitpunkt der Markteinführung des Euroraums.

Das Förderprogramm für Elektrofahrzeuge ist am 2. Juli 2016 gestartet. Insgesamt stellt der Bund 600 Millionen Euro als Fördersumme zur Verfügung.

Kontakt

  • Leitungsstab, PresseBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleLPR – Leitungsstab, Presse Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1452 E-Mail: pressestelle@bafa.bund.deErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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