17.07.2018Rückabwicklung des Umweltbonus für „Tesla Model S“ erforderlich

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beginnt ab sofort mit der Rückabwicklung des Umweltbonus für das „Model S“ des Automobilherstellers Tesla Germany GmbH.

Das bedeutet, dass Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein „Tesla Model S“ erworben haben, nicht von der Kaufprämie profitieren können. In den Fällen, in denen die Kaufprämie bereits ausgezahlt wurde, muss diese zurückgefordert werden.

Das BAFA hat in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Tesla versucht, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden herbeizuführen. Das ist leider nicht gelungen. Das BAFA ist aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts somit jetzt gezwungen, die Rückabwicklung durchzuführen.

Zur Erläuterung:

Nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie gemäß der ständigen Verwaltungspraxis des BAFA ist der Erwerb eines Elektrofahrzeugs förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war, d.h. zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen ist.

Im Herbst 2017 hatten sich jedoch Hinweise bestätigt, dass das Basismodell des „Tesla Model S“ nicht - wie angeboten - ausgeliefert werden konnte. Das Modell musste daher am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen werden.

Seitdem stand das BAFA mit dem Hersteller Tesla in engem Kontakt, um eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden von Tesla zu erzielen. Ziel des BAFA war es, eine Lösung zu erreichen, durch die die Kunden schadlos gestellt würden. Im Verlauf der Gespräche hatte das BAFA dem Hersteller Tesla die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Von diesem Angebot hat der Hersteller keinen Gebrauch gemacht. Die Gespräche mit Tesla sind daher leider ergebnislos verlaufen. In der Folge muss jetzt aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen.

Erwerb eines „Tesla Model S“ vor dem 6. März 2018 nicht förderfähig

Von der Rückabwicklung sind alle Tesla-Kunden betroffen, die vor dem 6. März 2018 das „Tesla Model S“ erworben haben. Darunter fallen rund 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt wurde. Dazu gehören darüber hinaus rund 250 Verfahren, die zunächst aufgrund des unklaren Sachverhalts in der Bearbeitung zurückgestellt wurden und nun abgelehnt werden müssen.

Die Rückabwicklung erfolgt gegenüber den Antragstellern. Die Betroffenen werden in den nächsten Wochen vom BAFA angeschrieben. Für Rückfragen können sich die Betroffenen an die BAFA-Hotline unter der Telefonnummer 06196/908-1009 wenden.

Erwerb eines „Tesla Model S“ ab dem 6. März 2018 förderfähig

Mit Wirkung ab dem 6. März 2018 hat das BAFA das „Tesla Model S“ wieder auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen.

Tesla-Kunden, die das Modell am 6. März 2018 oder später erworben haben, können über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de den Umweltbonus beantragen.

Kontakt

  • Leitungsstab, PresseBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleLPR – Leitungsstab, Presse Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1452 E-Mail: pressestelle@bafa.bund.deErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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