13.12.2018Erster Bericht zur Stilllegung und zum Rückbau der Kernkraftwerke veröffentlicht 

Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Prüfung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Bericht zur finanziellen Vorsorge der Kernkraftwerksbetreiber für deren Rückbauverpflichtungen erstellt.

Der Bericht wurde an den Deutschen Bundestag übermittelt und kürzlich veröffentlicht.

Der Bericht stellt dar, inwieweit die künftig anfallenden Ausgaben für Rückbauverpflichtungen der Höhe nach gedeckt sind und leistet insoweit einen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz über die finanzielle Vorsorge der Betreiber von Kernkraftwerken.

Die Betreiber von Kernkraftwerken haben dem BAFA jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sowie eine Darstellung der verfügbaren liquiden Mittel vorzulegen. Die für das Berichtsjahr 2017 erlangten Informationen hat das BAFA geprüft und die folgenden Erkenntnisse gewonnen:

Insgesamt haben die Betreiber der 23 Kernkraftwerke zum 31. Dezember 2017 Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen i.H.v. 21 Mrd. Euro gebildet. Die Prüfung des BAFA bezüglich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge führte zu keinen Beanstandungen.

Die Betreiber sind durch Kostenübernahmevereinbarungen, Ergebnisabführungsverträge und Forderungen gegenüber Konzernunternehmen weitgehend abgesichert. Darüber hinaus erwirtschaften die noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke bis längstens zum Jahr 2022 Erträge.

Die Höhe der Rückstellungsinanspruchnahmen betragen für die Jahre 2018 bis 2020 insgesamt ca. 4,3 Mrd. Euro. Die liquiden Mittel für diesen Mittelfristzeitraum stehen den Energieversorgungsunternehmen größtenteils direkt oder in Form von sofort liquidierbaren Vermögenswerten zur Verfügung.

Das BAFA hat keine Anhaltspunkte, dass die Betreiber – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – ihren Rückbauverpflichtungen nicht nachkommen können. 

Der Bericht beruht auf § 7 Transparenzgesetz und ist über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de > Wirtschafts- und Mittelstandsförderung > Rückbau-Rückstellungen Kernkraftwerke verfügbar.

 

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