08.01.2019„Zehn Jahre Bundesstelle für Energieeffizienz – Eine Zwischenbilanz“

Seit nunmehr zehn Jahren ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt. Sie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wissenschaftlich und konzeptionell in allen Angelegenheiten der Energieeffizienz.

 

Zehn Jahre BfEE – dies ist Anlass für eine Rückschau. Die BfEE hat maßgeblich bei der Konzeption und Umsetzung wichtiger effizienzpolitischer Maßnahmen der letzten Jahre unterstützt, z.B. bei der Aufstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE). Sie hat eine Vielzahl der bestehenden Effizienzförderprogramme konzipiert. Einige Programmideen stammen aus der BfEE selbst. Durch ihre regelmäßigen Erhebungen hat sie mehr Transparenz in den Energiedienstleistungsmarkt gebracht. „Die BfEE hat sich in den vergangenen Jahren personell und thematisch stark weiterentwickelt. Vom Umsetzer der Energiedienstleistungs-Richtlinie zum konzeptionellen Dienstleister für das BMWi. Angesichts der ambitionierten Ziele und der damit verbundenen Herausforderungen wird das Know-how der BfEE auch in Zukunft gefordert sein“, resümiert Andreas Obersteller, Präsident des BAFA.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Energieeffizienz ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Energiewende. Denn jede eingesparte Kilowattstunde brauchen wir nicht produzieren. Dabei unterstützt uns das kompetente Team der Bundesstelle für Energieffizienz bereits seit zehn Jahren. Es sorgt nicht nur für mehr Transparenz auf dem Energiedienstleistungsmarkt, sondern hat gute Ideen, wie wir weiter für mehr Energieeffizienz sorgen können. Ich kann nur sagen: Weiter so!“

Seit ihrer Einrichtung am 08.01.2009 unterstützt die BfEE das BMWi bei der Entwicklung konkreter Energieeffizienzmaßnahmen, der Konzeption und Umsetzung politischer Strategien, sowie durch die Durchführung wissenschaftlicher Studien und durch ihre Tätigkeit als nationale Marktbeobachtungsstelle für Energiedienstleistungen. Die Aufgaben der BfEE sind im Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) niedergelegt. Ein Experten-Beirat berät die BfEE bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens hat die BfEE einen Bericht zu ihren Aufgaben und Aktivitäten der vergangenen Jahre erstellt, der auf der Internetseite der BfEE unter www.bfee-online.de zum Download zur Verfügung steht.

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