13.02.2019Neuer Leitfaden und aktualisiertes Merkblatt für Energieaudits

Für große Unternehmen beginnt aktuell die zweite Verpflichtungsperiode für Energieaudits. Um die Durchführung und Dokumentation von Energieaudits transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten, hat das BAFA in Abstimmung mit dem BMWi einen neuen Leitfaden als Anwendungshilfe erstellt.

Der Leitfaden richtet sich vorrangig an Energieauditoren und soll den Auditoren als Anwendungshilfe zur Erstellung von Energieauditberichten nach DIN EN 16247-1 dienen.

Große Unternehmen sind nach §§ 8 ff. des Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) hierzu verpflichtet.

Zu den Grundlagen und allgemeinen Fragestellungen rund um die Auditierungspflicht hat das BAFA das Merkblatt für Energieaudits aktualisiert. Dieses richtet sich vorrangig an Unternehmen.

Erstmals musste bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit erfolgen. Im Turnus von vier Jahren nach der erfolgten Durchführung ist ein Wiederholungsaudit zu erstellen.

Der Leitfaden und das aktualisierte Merkblatt sind auf der Internetseite des BAFA unter www.bafa.de > Energie > Energieeffizienz > Energieaudit veröffentlicht.

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