14.02.2017Der Wettbewerb um den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis 2017 ist eröffnet

Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie hat zum 50. Mal den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgeschrieben.

Ausgezeichnet werden Filme, die sich mit Themen der modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland befassen.

Der Deutsche Wirtschaftsfilmpreis 2017 wird in 5 Kategorien vergeben:

1. Wirtschaftsfilme bzw. -reportagen

Die filmische Darstellung soll sich mit Themen aus dem Bereich der Wirtschaft befassen und dabei auch aktuelle gesellschaftliche und/oder politische Zusammenhänge und Entwicklungen behandeln. Dazu gehören auch internationale Themen der wirtschaftlichen Entwicklung. Besonders erwünscht sind Wettbewerbsbeiträge, die sich mit bedeutsamen Wirtschaftsthemen aus volkswirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Sicht oder erfolgreichen Unternehmern und Erfolgsgeschichten bei Neugründungen in Deutschland beschäftigen. Dies schließt auch Wirtschaftsreportagen, Magazinbeiträge, Fernseh- und Kinofilme ein, sofern die Darstellung von Wirtschaftszusammenhängen eindeutig Schwerpunkt des Beitrages ist.

Es sollen folgende Unterkategorien berücksichtigt werden:

a) Kurzfilme – die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von minimal 3 bis maximal 15 Minuten haben.

b) Langfilme – die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von mindestens 15 Minuten haben; darüber hinaus ist die Filmdauer unbegrenzt.

2. Imagefilme aus der Wirtschaft

Die filmische Darstellung soll sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Wertschöpfung auseinandersetzen.

3. Audiovisuelle Beiträge für digitale Medien

Diese Kategorie steht für besonders innovative und kreative Formate in digitalen Medien. Gesucht werden Beiträge, die nicht (primär) für das lineare Fernsehen produziert wurden und die dabei die Möglichkeit des Internets nutzen, um die „Zuschauer“/Surfer/Blogger zu erreichen. Das Thema der Beiträge soll sich an den Inhalten der Kategorien 1 und 2 orientieren. Die eingereichten Beiträge müssen gezielt für Web-Plattformen produziert worden sein, z. B. für eine bestimmte Online-Community und auf neue Formen der Verbreitung setzen (soziale Netzwerke, Blogs, Webvideos auf entsprechenden Plattformen). Besonders erwünscht sind dabei Beiträge, welche sich gezielt an Jugendliche und Kinder richten und der Wissensvermittlung dienen.

4. Nachwuchsfilme

Beiträge aus den Kategorien 1 (kurz/lang), 2 und 3, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollen nach Abschluss der Ausbildung nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein.

5. Sonderpreis „Deutsche Wirtschaftsgeschichte“

Die Beiträge sollen in den letzten 50 Jahren entstanden sein und ein wirtschaftshistorisches Thema zum Gegenstand haben bzw. eine konkrete Periode oder Entwicklung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Es kann sich dabei sowohl um Filme (z. B. Biopics, Imagefilme usw.) als auch um Reportagen handeln. Hinweis: II, Absatz 3 des Erlasses gilt nicht für diese Kategorie.

Preise

Neben Urkunden für die Preisträger und Trophäen für die Erstplatzierten in jeder Kategorie, werden im Rahmen der Nachwuchsförderung in der Kategorie 4 bis zu 3 Geldpreise in Höhe von insgesamt 20.000 Euro vergeben.

Anmeldung

Die Anmeldung ist online auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen. Die Anmeldung ist auszudrucken, zu unterschrieben und unter Beifügung einer Kopie des Films auf einem Datenträger bzw. Nennung eines Web-Links an das

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 412
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

zu senden. Anmeldeschluss ist der 2. April 2017.

Die Wettbewerbsteilnahme ist kostenlos.

Die vollständigen Teilnahmebedingungen (Erlass, Ausschreibung, Hinweise zur Antragstellung) finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie wird die Preise am 4. Juli 2017 in Berlin verleihen.

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