21.12.2017Neue Richtlinie zur Fortführung des Förderprogramms „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“

Das Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ des BMWi wird auch im Jahr 2018 fortgeführt.

Die neue Förderrichtlinie knüpft nahtlos an die zum 31. Dezember 2017 auslaufende Vorgängerregelung an und schafft den Rechtsrahmen für künftige Förderungen auf diesem Gebiet.

Ziel des Programmes ist es, deutsche Werften bei der erstmaligen industriellen Anwendung von innovativen Produkten und Verfahren beim Neubau, Umbau und bei der Reparatur von Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie von Offshore-Strukturen zu unterstützen. Das Programm richtet sich an Schiffbau-, Schiffsreparatur- und Schiffsumbauwerften mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; insbesondere sind kleine und mittlere Unternehmen adressiert, für die besondere Fördersätze gelten.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Die Veröffentlichung erfolgte am 20. Dezember 2017 im Bundesanzeiger.

Das BAFA ist der Beauftragte des BMWi zur Durchführung dieses Förderprogramms. Die damit verbundenen Aufgaben umfassen die Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung der Zuwendungen.

Kontakt

  • Leitungsstab, PresseBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleLPR – Leitungsstab, Presse Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1452 E-Mail: pressestelle@bafa.bund.deErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
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