Anti-Folter-Verordnung
Mit der Einzelgenehmigung wird die Vornahme einer Ausfuhr / Einfuhr genehmigt. Die Genehmigung erfolgt auftrags- und empfängerbezogen und muss somit für jedes eigenständige Ausfuhr- / Einfuhrvorhaben erneut beantragt werden. Weitere Genehmigungsarten bestehen für die Anti-Folter-VO nicht.
Grundsätzlich sind bei Anträgen nach der Anti-Folter-VO Auftragsunterlagen, Endverbleibserklärungen und Produktdaten einzureichen.
Wenn Sie einen Antrag für Barbiturate, die vom Anhang III Punkt 4 der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 (Anti-Folter-VO) erfasst sind, stellen, beachten Sie bitte folgendes: Für die Antragstellung werden außer den oben genannten Unterlagen noch diverse Unterlagen wie z. B. Firmenprofile zu den Beteiligten benötigt. Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen finden Sie nachfolgend im Merkblatt „Antragstellung Barbiturate".
Weitere Informationen zur Anti-Folter-VO finden Sie unter dem nachfolgenden Link „Anti-Folter-VO Vorschriften".
Der Antrag im Rahmen der Anti-Folter-VO soll ab sofort bevorzugt mittels des vom BAFA bereit gestellten Online-Systems ELAN-K2 gestellt werden. Zugang zu dem ELAN-K2 System erhalten Sie über den unten stehenden Link „Login und Registrierung ELAN-K2". Alle weiteren Informationen zu dem System entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt „ELAN-K2 Informationen".
-
Login und Registrierung ELAN-K2
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/ausfuhr
-
Anti-Folter-VO Vorschriften
/htdocs/ausfuhrkontrolle/de/vorschriften/antifolter_vo/index.html
-
Merkblatt Antragstellung Barbiturate
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_antragstellung_barbiturate.pdf
-
Merkblatt Antragstellung Barbiturate (in englisch)
http://www.ausfuhrkontrolle.info/bafa/en/export_control/publications/information_leaflet_barbiturates_2013_01.pdf
-
Formularmuster zu Endverbleibserklärungen
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/endverbleibsdokumente/formularmuster_zu_endverbleibserklaerungen.pdf
