Ausfuhrantrag
Mit der Einzelgenehmigung wird die Vornahme einer Ausfuhr / Verbringung genehmigt. Die Genehmigung erfolgt auftrags- und empfängerbezogen und muss somit für jedes eigenständige Ausfuhr/Verbringungsvorhaben erneut beantragt werden. Als Sonderform der Einzelgenehmigung kann eine sogenannte „Höchstbetragsgenehmigung“ erteilt werden. Diese Genehmigung genehmigt alle Lieferungen an einen vorher bezeichneten Empfänger innerhalb eines bestimmten Zeitraums – in der Regel ein Jahr – bis zu einer von dem Antragsteller anzugebenden realistischen Höchstbetragsgrenze.
Ergibt sich bei der Prüfung eines Antrags, dass für das Vorhaben keine Genehmigungspflicht besteht, erteilt das BAFA einen sogenannten „Nullbescheid“. Der Nullbescheid trifft nur eine Aussage über das konkret beantragte Geschäft und ist nicht übertragbar.
Anträge auf Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung bzw. Nullbescheide können ab sofort, mittels dem vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 System, online gestellt werden. Zugang zu dem System erhält man über die BAFA-Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Alle weiteren Informationen zu dem neuen System entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt ELAN-K2 Informationen (links auf dieser Seite).
Der Zugang zu dem alten ELAN System wurde gesperrt. Bitte Beachten Sie, dass sie das neue System aus rechtlichen Gründen erst nach einer Registrierung nutzen können. Die Registrierungsdaten des alten Systems werden nicht übernommen!
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Login und Registrierung ELAN-K2
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/ausfuhr
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Nationales Ergänzungsblatt zum Antrag auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung (AG/E2)
https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=ag_e2&locale=de
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Nationales Ergänzungsblatt auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung (AG/CWÜ)
https://elan1.bafa.bund.de/elan/frontend/index.php?id=ag_cwue&locale=de
