Informationen zu ELAN-K2
Mit Einführung des ELAN-K2 Systems wurde ein kostenloser, zentraler Zugang zu fast allen im Ausfuhrbereich benötigten Anträgen geschaffen. Sie können mit dem System Anträge auf Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung, Nullbescheid, Voranfrage, Auskunft zur Güterliste, Handels- und Vermittlungsgeschäfte, Sammelausfuhrgenehmigungen, Internationale Einfuhrbescheinigungen, Wareneingangsbescheinigungen, Meldungen zu Komplementärgenehmigungen und die Formulare im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. Meldung (Meldeformular M1) von Allgemeinen Genehmigungen papierlos beim BAFA einreichen.
Durch die Einführung des neuen Systems wurden viele, in den vergangen Jahren immer wieder geäußerten, Wünsche von Antragstellern verwirklicht. Hervorzuheben ist die vollkommen papierlose Antragstellung inklusive dem Hochladen aller notwendigen Unterlagen zum Antrag. Auch erfolgen z. B. Rückfragen des BAFA schnell und medienbruchfrei über das neue System. Eine weitere wichtige Verbesserung ist die Möglichkeit beliebig viele Anträge gleichzeitig bearbeiten zu können und das Anlegen von Vorlagen für die Antragstellung immer wiederkehrender Geschäftsvorgänge. Durch das neue Formular „Sonstige Anfrage“ wird das Handling mit den bisher per E-Mail oder per Kontaktmail eingereichten Anfragen erheblich erleichtert. Nach der Freischaltung des ersten Nutzers, hat dieser das Recht eigenständig weitere Nutzer freizuschalten und zu administrieren.
Neben der Nutzung des ELAN-K2 Systems über das Onlineportal auf der BAFA Homepage, besteht auch die Möglichkeit der Anbindung an firmeninterne Softwaresysteme (ERP-Systeme) mittels Schnittstelle. Für die Realisierung arbeitet die IT des BAFA mit den von den Firmen beauftragten Softwarehäusern eng zusammen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument „Informationen zum ELAN-K2 Webservice“ (siehe unten).
Zugang zu dem System erhält man über die BAFA Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Für die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung mittels ELAN-K2 hat das BAFA eine Hotline mit folgender Nummer eingerichtet: 06196 908-613.
Rechtliche Hinweise zur Antragstellung mit dem ELAN-K2 Portal
Bei der Beantragung mittels ELAN-K2 bedarf es keiner eigenhändigen Unterzeichnung des Antrags. Dieser muss dem BAFA auch nicht mehr in Schriftform zugeleitet werden.
Weiterhin reicht es aus, erforderliche Endverbleibserklärungen mittels ELAN-K2 auf elektronischem Weg zu übermitteln. Eine Vorlage des Originals der Endverbleibserklärung in Schriftform ist nicht erforderlich. Dieses muss jedoch beim Antragsteller im Original vorhanden sein und ist dem BAFA auf Verlangen vorzulegen.
Bitte beachten Sie des Weiteren, dass das BAFA bei Erteilung von Genehmigungen und Ablehnungen weiterhin an die Schriftform gebunden ist. Bei der elektronisch übermittelten Genehmigung oder Ablehnung handelt es sich somit lediglich um eine Vorabinformation, die bis zum Erhalt der Genehmigung in Schriftform nicht zur Ausnutzung berechtigt. Nullbescheide, Auskünfte zur Güterliste und Sonstige Anfragen werden hingegen ausschließlich mittels ELAN-K2 auf elektronischem Weg übermittelt.
Im Folgenden finden Sie wichtige Links zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Einführung und Nutzung des neuen ELAN-K2 Systems. Darunter auch die „Anleitung zur Anwendung ELAN-K2“, mit der Sie alle notwendigen Informationen zum Umgang mit dem Systems erhalten.
- ELAN-K2 – Das neue BAFA-Portal für die Ausfuhrkontrolle (Flyer) (pdf 337 KByte)
- Anleitung zur Selbstregistrierung im Online-Portal ELAN-K2 (pdf 226 KByte)
- Anleitung zur Anwendung ELAN-K2 (pdf 1 MByte)
- Allgemeine Genehmigungen über ELAN-K2 – Anleitung zur Anmeldung, Meldung oder Abmeldung (pdf 2 MByte)
- Informationen zum ELAN-K2 Webservice (zip 1 MByte)
