Formulare Ausfuhrverantwortlicher
In dem Bestreben, unzuverlässige Personen und Unternehmen vom Umgang mit Kriegswaffen und der Ausfuhr rüstungsrelevanter Güter fernzuhalten und eine wirksame Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck aus der Gemeinschaft sicherzustellen, hat die Bundesregierung Grundsätze für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren beschlossen. Hiermit soll vermieden werden, dass durch illegale Ausfuhren in diesem Bereich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, das friedliche Zusammenleben der Völker gestört oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland belastet werden.
Bei Exportvorhaben mit genehmigungspflichtigen Gütern ist es daher notwendig, gegenüber dem BAFA einen Ausfuhrverantwortlichen zu benennen. Dieser ist für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften persönlich verantwortlich und muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein. Die Benennung des Ausfuhrverantwortlichen (AV) gilt bis zum Widerruf. Bitte beachten Sie, dass neben dem Benennungsformular auch eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs einzureichen ist.
Das Formular zur Verantwortungsübernahme des AV ist immer nur ein Jahr gültig. Wenn dieses nicht erneuert wird, müssen Anträge auf Ausfuhrgenehmigung persönlich vom AV unterzeichnet werden bzw. im Falle der elektronischen Antragstellung mittels ELAN-K2 von diesem persönlich im ELAN-K2 Portal eingereicht werden.
- Benennung der / des "Ausfuhrverantwortlichen" (pdf 17 KByte)
- Erklärung der / des Ausfuhrverantwortlichen zur Verantwortungsübernahme (pdf 15 KByte)
