Genehmigung eines Handels- / Vermittlungsgeschäfts
Mit der Einzelgenehmigung wird die Vornahme eines Handels- und Vermittlungsgeschäfts genehmigt. Die Genehmigung erfolgt auftrags- und empfängerbezogen und muss somit für jedes eigenständige Handels- und Vermittlungsgeschäft erneut beantragt werden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Handels- und Vermittlungsgeschäften besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Pauschalgenehmigung. Darüber hinaus sind bestimmte Formen von Handels- und Vermittlungsgeschäften durch die Allgemeine Genehmigung Nummer 20 allgemein genehmigt.
Anträge auf Handels- / Vermittlungsgeschäfte können ab sofort, mittels dem vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 System, online gestellt werden. Zugang zu dem System erhält man über die BAFA-Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Alle weiteren Informationen zu dem neuen System entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt ELAN-K2 (links auf dieser Seite).
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Login und Registrierung ELAN-K2
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/ausfuhr
