Komplementärgenehmigung
Die Komplementärgenehmigung kann ab sofort nur noch über ELAN-K2 beantragt werden. Zur Unterstützung bei der Antragstellung haben wir für Sie ein Merkblatt erstellt. Sie können das Merkblatt rechts unter Downloads abrufen.
Die Komplementärgenehmigung kann auf Antrag für Ausfuhren von Rüstungsgütern genutzt werden, sofern das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die erforderliche Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz bereits erteilt hat.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Verfahrenserleichterungen“.
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Login und Registrierung ELAN-K2
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/ausfuhr
