Voranfrage
Mit einer Voranfrage kann rechtsverbindlich geklärt werden, ob für ein in Aussicht stehendes, aber derzeit noch nicht konkretisiertes Ausfuhrvorhaben, eine Genehmigung erteilt werden könnte. Die positive Entscheidung über die Voranfrage ist somit nicht mit der Genehmigung gleichzusetzen. Sofern das Ausfuhrvorhaben realisiert werden soll, muss der Ausführer unter Verweis auf die bereits getroffene Entscheidung die Erteilung der Ausfuhrgenehmigung beantragen. Bei Vorliegen einer im Wesentlichen unveränderten Sach- und Rechtslage wird die Genehmigung dann erteilt.
Anträge auf Voranfragen können ab sofort, mittels dem vom BAFA zur Verfügung gestellten ELAN-K2 System, online gestellt werden. Zugang zu dem System erhält man über die BAFA-Homepage unter dem Link „Login und Registrierung ELAN-K2“. Alle weiteren Informationen zu dem neuen System entnehmen Sie bitte dem Unterpunkt ELAN-K2 (links auf dieser Seite).
Der Zugang zu dem alten ELAN System wurde gesperrt!
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Login und Registrierung ELAN-K2
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/ausfuhr
