Inspektionen
Ein wesentliches Verifikationselement des CWÜ sind Inspektionen der inspektionspflichtigen Werke. Diese zusätzliche vertrauensbildende Maßnahme wird von Inspektoren der OVCW unter Begleitung eines Teams des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführt. Allgemeines Ziel einer Inspektion ist der Nachweis der CWÜ- Vertragstreue der Bundesrepublik Deutschland, d. h. dass die aus dem Übereinkommen resultierenden Verpflichtungen erfüllt werden.
Inspektionsarten
Grundsätzlich sind folgende Inspektionsarten zu unterscheiden:
- Erstinspektionen
- Routineinspektionen
- Verdachtsinspektionen
Gegenstand einer Erst- und Routineinspektion sind ausschließlich Aktivitäten eines Werkes bezüglich Chemikalien einer der genannten Listen bzw. BOC., das heißt, es werden im Rahmen ein und derselben Inspektion keine Chemikalien verschiedener Listen bzw. BOC geprüft.
Nach einer Erstinspektion unterliegt jedes zu inspizierende Werk in unregelmäßigen Abständen Routineinspektionen.
Inspektionsziele
- Verifikation der Meldungen
- Prüfung auf Abwesenheit von Liste1- Chemikalien, falls diese nicht für erlaubte Zwecke (Forschung, pharmazeutische Produktion, usw.) bereits gemeldet wurden.
- Prüfung, dass keine Liste 2- Chemikalie für nach den CWÜ verbotene Zwecke abgezweigt werden.
Neben den Erst- und Routineinspektionen kann die OVCW auf Antrag eines Vertragsstaates auch Verdachtsinspektionen durchführen. Voraussetzung hierfür sind berechtigte Hinweise auf die Nichteinhaltung der Vertragstreue des CWÜ in einem anderen Vertragsstaat. Die Verdachtsinspektion ist nicht an bestehende Melde- oder Inspektionspflichten bzw. Jahresmeldungen gebunden und kann an jedem Ort eines Vertragsstaates, also auch außerhalb von meldepflichtigen Werken, durchgeführt werden.
Inspektionspflicht
Werden bestimmte Schwellenwerte überschritten, unterliegt das Werk einer Inspektionspflicht. Schwellenwerte, Ankündigungsfrist und Inspektionsdauer sind abhängig von der kontrollierten Chemikalie. Die von einer Inspektion betroffene Firma hat gemäß CWÜAG eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht für Maßnahmen, die während der Inspektion im Rahmen der Vorgaben des Chemiewaffenübereinkommens notwendig sind.
Inspektionsleitfaden
Betroffene Firmen können den BAFA- Inspektionsleitfaden mit ausführlichen Informationen zu Inspektionen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter Angabe ihrer CWÜ- Identifikationsnummer über das Kontaktformular anfordern.
