Verdachtsinspektionen
Verdachtsinspektionen
Ein weiteres Mittel zur Überprüfung der Vertragstreue eines Mitgliedsstaats des CWÜ stellen die Verdachtsinspektionen dar. Auslöser einer Verdachtsinspektion ist im Gegensatz zu einer Erst- oder Routineinspektion nicht die Abgabe einer CWÜ- Jahresmeldung sondern das Ersuchen eines Vertragsstaates auf Verdachtsinspektion.
Ein Vertragsstaat kann diese Verdachtsinspektion beantragen, wenn er aufgrund vorliegender Informationen berechtigte Zweifel an der Vertragstreue eines anderen Vertragsstaates hat (z. B. Produktion von Liste 1- Chemikalien zu verbotenen Zwecken). Die Verdachtsinspektion ist somit nicht an bestehende Melde- oder Inspektionspflichten bzw. Jahresmeldungen gebunden und kann daher an jedem Ort eines Vertragsstaates, also auch außerhalb von meldepflichtigen Werken, durchgeführt werden.
Weitere Unterschiede zu Industrieinspektionen sind eine sehr kurze Ankündigungsfrist, ein größeres Inspektionsteam und eine umfangreichere Prüftiefe.
Weltweit wurde noch keine Verdachtsinspektion durchgeführt.
