Belarus (Weißrussland)
Belarus (Weißrussland)
Bereits unter dem 18. Mai 2006 hat die Europäische Union durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 restriktive Maßnahmen, d. h. Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen, gegen Präsident Lukaschenko und weitere Amtsträger, die für die Verletzung internationaler Wahlstandards bei den Präsidentschaftswahlen verantwortlich gemacht wurden, erlassen.
Angesichts der ernsten Lage in Belarus im Hinblick auf Menschenrechtsverstöße wurden die bestehenden Sanktionen durch den Beschluss 2011/357/GASP vom 20. Juni 2011 durch Einführung eines Waffenembargos sowie Verbote im Hinblick auf Güter zur internen Repression verschärft. Zudem wurden die bestehenden Listen derjenigen Personen, gegen die Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gelten, um weitere Personen und Organisationen ergänzt. Insoweit die Europäische Union zuständig ist, werden die erweiterten Sanktionen durch die Verordnung (EU) Nr. 588/2011 vom 20. Juni 2011 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.
Das Waffenembargo wurde durch § 69s Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.
Übersicht der einschlägigen Rechtsakte
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