Ausfuhrliste
Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der zusätzlichen (nur nationalen) Genehmigungspflichten für Dual-Use- und für Rüstungsgüter. Derzeit gilt die 109. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste.
Die Ausfuhrliste ist in zwei Teile unterteilt.
Teil I
Teil I Abschnitt A und C der Ausfuhrliste benennt die Güter (Waren, Datenverarbeitungsprogramme (Software) und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV und der EG-Dual-Use-VO gelten.
Abschnitt A
Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält eine Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.
Abschnitt B
Abschnitt B der Ausfuhrliste ist derzeit nicht belegt.
Abschnitt C
Abschnitt C der Ausfuhrliste ist zum Zeitpunkt seiner Erstellung bis auf wenige nationale Nummern identisch mit der aktuellen Fassung des Anhang I der EG-Dual-Use-VO.
Änderungen der EG-Dual-Use-VO werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Nach dieser Veröffentlichung erfolgt die Aktualisierung der nationalen Ausfuhrliste, die dadurch für kurze Zeit im Abschnitt C von der EG-Dual-Use-VO abweichen kann.
Der Abschnitt C ist in Kategorien, Gattungen und Kennungen unterteilt. Eine genaue Erläuterung der Nomenklatur befindet sich in den Vorbemerkungen. Hier finden sich auch grundlegende Aussagen bspw. zu Bestandteilen, Technologien und Software.
Einige Güter bedürfen einer Genehmigung für das Verbringen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Güter sind im Anhang IV der EG-Dual-Use-VO genannt.
Teil II
Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die in § 6a AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.
- Einhundertneunte Verordung zur Änderung der Ausfuhrliste
(pdf 21 KByte)
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58, Seite 1351 am 16. April 2010;
Mit freundlicher Genehmigung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
- Runderlass zur 109. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
(pdf 101 KByte)
Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 58, Seite 1351 am 16. April 2010;
Mit freundlicher Genehmigung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH
- Inhaltsübersicht (pdf 63 KByte)
- Anwendung der Ausfuhrliste (pdf 115 KByte)
- Abschnitt A: Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (pdf 237 KByte)
- Abschnitt C: Gemeinsame Liste der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (pdf 15 KByte)
- Kategorie 0 (Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung) (pdf 162 KByte)
- Kategorie 1 (Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung) (pdf 293 KByte)
- Kategorie 2 (Werkstoffbearbeitung) (pdf 246 KByte)
- Kategorie 3 (Allgemeine Elektronik) (pdf 233 KByte)
- Kategorie 4 (Rechner) (pdf 124 KByte)
- Kategorie 5 (Teil 1-Telekommunikation) (pdf 135 KByte)
- Kategorie 5 (Teil 2-Informationssicherheit) (pdf 124 KByte)
- Kategorie 6 (Sensoren und Laser) (pdf 287 KByte)
- Kategorie 7 (Luftfahrtelektronik und Navigation) (pdf 160 KByte)
- Kategorie 8 (Meeres- und Schiffstechnik) (pdf 132 KByte)
- Kategorie 9 (Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe) (pdf 180 KByte)
- Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen (pdf 70 KByte)
- Begriffsbestimmungen (pdf 207 KByte)
- Überblick über Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste (pdf 125 KByte)
- Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste (pdf 486 KByte)
