Komplementärgenehmigungen (Koge)
Mit Wirkung zum 01.07.2006 wurde für Ausfuhren und Verbringungen mit Bezug zu bereits erteilten Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz eine neuartige Genehmigungsform, die sog. Komplementärgenehmigung, eingeführt.Diese neue Genehmigung dient dem Ziel der Erleichterung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahren und leistet damit auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau.
