Verteidigungsgüterrichtlinie
Aktuelle Information: Verteidigungsgüterrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Am 10. Juni 2009 wurde die so genannte Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 ( „Verteidigungsgüterrichtlinie“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie zielt auf eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsgüter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste innerhalb der EU.
Die neue Richtlinie wird am 30. Juni 2009 in Kraft treten. Sie gilt jedoch nicht unmittelbar, sondern bedarf zuvor der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht (AWG und AWV). Die Umsetzungsfrist endet am 30. Juni 2011.
- Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 („Verteidigungsgüterrichtlinie“)
(pdf 1 MByte)
Richtlinie zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern
- Richtlinie 2010 / 80 / EU der Kommission vom 22. November 2010
(pdf 933 KByte)
zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter
Änderung des Anhang
