Das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.
Eine Kernaufgabe des Amtes ist die im Bereich Außenwirtschaft angesiedelte Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
Zu den außenwirtschaftlich relevanten Aufgaben des BAFA gehört zudem die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen.
Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen.
Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit.
GTaI
Zum 01.01.2009 wurden die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) und die Invest in Germany GmbH zur Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTaI) mit den Standorten Berlin und Köln zusammengeführt.
Seither sind die Tarifbeschäftigten und Beamten offiziell dem Personalkörper des BAFA zugeordnet. Sie nehmen aber im Rahmen einer Personalgestellung die Aufgaben der GTaI am Standort Köln wahr.



