Bundesstelle für Energieeffizienz
Die Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz
Die Richtlinie der Europäischen Union über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (Richtlinie 2006/32/EG) sieht vor, dass in jedem Mitgliedstaat Stellen benannt werden, die die Gesamtverantwortung für die Aufsicht über die Erreichung der in der Richtlinie festgelegten Ziele tragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat als zuständiges Ressort in diesem Zusammenhang entschieden, die zur Umsetzung der Richtlinie notwendigen Aufgaben in einer Stelle zu bündeln und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übertragen.
Mit In-Kraft-Treten des geplanten Energiedienstleistungsgesetzes werden die einzelnen Zuständigkeiten dem BAFA auch per Gesetz zugewiesen.
Der Aufgabenkatalog der Bundesstelle im BAFA umfasst insbesondere:
- Berechnung des nationalen Energieeinsparrichtwertes sowie die Kontrolle seiner Erfüllung
- Feststellung, Messung und Bewertung von Maßnahmen, die zur Einsparung von Endenergie führen
- Unterrichtung der Bürger und Unternehmen über die Maßnahmen des öffentlichen Sektors, dem nach der Richtlinie eine besondere Vorbildfunktion zukommt
- Information der Marktteilnehmer
- Erstellung der Nationalen Aktionspläne bis zum 30.06.2011 sowie 30.06.2014 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Rahmen des Ausschusses nach Art. 16. der Richtlinie sowie der Concerted Action
Insbesondere im Zusammenhang mit der Meldung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Energieeinsparungen zu erreichen, arbeitet die Bundesstelle eng mit der Deutschen Energieagentur (dena) zusammen.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.



