Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (EEAP)
Ein zentrales Instrument bei der Umsetzung der EU Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen sind die nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, bis 2016 drei dieser Energieeffizienz-Aktionspläne (EEAP) vorzulegen.
Der erste deutsche EEAP wurde 2007 eingereicht. In ihm wurde ein nationaler Energieeinsparrichtwert als Zwischenziel und eine Übersicht über die Strategien zur Erreichung der Zwischenziele sowie der generellen Richtwerte festgelegt.
Der zweite EEAP muss spätestens zum 30.06.2011, der dritte spätestens zum 30.06.2014 vorliegen.
Inhalte des zweiten und dritten EEAP
- eine sorgfältige Analyse und Bewertung des vorangegangenen Aktionsplans
- eine Aufstellung der Endergebnisse bezüglich des Erreichens der in Artikel 4 Absätze 1 und 2 genannten Energieeinsparziele
- Pläne für zusätzliche Maßnahmen, mit denen einer feststehenden oder erwarteten Nichterfüllung der Zielvorgabe begegnet wird, und Angaben über die erwarteten Auswirkungen solcher Maßnahmen
- zunehmende Verwendung von harmonisierten Effizienz-Indikatoren und Benchmarks gemäß Artikel 15 Absatz 4 sowohl bei der Bewertung bisheriger Maßnahmen, als auch bei der Schätzung der Auswirkungen geplanter künftiger Maßnahmen
- die Ergebnisse beruhen soweit möglich auf verfügbaren Daten, die gegebenenfalls durch Schätzwerte ergänzt werden



