Förderung von effizienten Wärmepumpen
Allgemeines
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen in Bestandsgebäuden für
- die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden
- die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden
- die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze
Hinweise zur Antragstellung
Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt.
- Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“
- Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formulare zu stellen, die rechts nebenstehend in der Rubrik „Weiterführende Dokumente“ zum Download bereit stehen.
- Es gibt unterschiedliche Antragsformulare für private und gewerbliche Antragsteller
- Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Antragsformulars von Ihrem Installateur unterstützen
- Für Ihren Installateur ist in der Rubrik „Formulare“ eine Ausfüllhilfe für die Fachunternehmererklärung eingestellt
- Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Installateur sicher, dass Ihr Antrag vollständig ausgefüllt wird. Nur dann kann über die Gewährung eines Zuschusses entschieden werden
- Bitte reichen Sie Ihre Nachweisunterlagen in Kopie ein. Originalunterlagen können wir leider nicht zurück senden.
Je nach Antragsteller gelten unterschiedliche Kriterien der Antragstellung:
1. Für Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen gilt:
- Den Antrag müssen Sie dem BAFA innerhalb von 6 Monaten vorlegen, nachdem Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben
- Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:
- Der mit Hilfe des Installateurs ausgefüllte Förderantrag
- Die Fachunternehmererklärung
- die vollständige Rechnung in Kopie.
2. Für Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), Contractoren, KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind oder freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
- Wenn Sie zu dieser Gruppe der Antragsteller gehören, dann müssen Sie Ihren Antrag vor Vorhabensbeginn stellen. Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs-/Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, haben Sie neun Monate Zeit, Ihre Anlage in Betrieb zu nehmen
- Der Zuwendungsbescheid enthält Informationen über weitere einzureichende Unterlagen.
Hinweise zu den Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden.
Die Wärmepumpe muss in einem Bestandsgebäude installiert werden, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte.
Es muss ein Strom- bzw. ein Gaszähler sowie mindestens ein Wärmemengenzähler zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage vorhanden sein.
Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist durchzuführen.
Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass mindestens eine Umwälzpumpe im Heizungssystem die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt oder den Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhält. Dies ist durch Vorlage der Rechnung (in Kopie) nachzuweisen. Der Hersteller und die Typbezeichnung müssen aus der Rechnung hervorgehen. Eine Liste der (separaten sowie integrierten) Umwälzpumpen der Effizienzklasse A steht rechts nebenstehend im Bereich „Downloads“ zur Verfügung.
Je nach Bauart müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen nachgewiesen werden:
- 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden
- 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
- 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
- 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Auch das EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegel wird anerkannt. Eine Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat finden Sie rechts nebenstehend im Bereich „Downloads“.
Detaillierte Hinweise zur Berechnung der Jahresarbeitszahl und zu Sonderbauformen finden Sie links nebenstehend unter der Rubrik Informationen für Fachunternehmer.
Fördersätze
Die folgenden Fördersätze können Sie der rechts nebenstehenden Übersicht zur Basis- und Bonusförderung entnehmen.
Basisförderung
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 1.300 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW, 1.600 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW
- Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen: 2.800 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert.
Bei Anlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) erhöht sich die Basisförderung um jeweils 500 Euro.Bonusförderung
Bonusförderung
Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zur Basisförderung für die Errichtung einer förderfähigen Wärmepumpe kann ein Bonus gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Solaranlage für Raumheizung und Warmwasserbereitung oder eine Solaranlage für die reine Warmwasserbereitung errichtet wird. Weitere Informationen zum Kombinationsbonus finden Sie in der Rubrik "Bonusförderung".
Effizienzbonus
Der Effizienzbonus kann zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden, wenn die förderfähige Wärmepumpe einem besonders effizient gedämmten Wohngebäude dient. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
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