StatusCheck
StatusCheck-Förderung
Der StatusCheck ist eine Einstiegsförderung, die Auskunft über das Klimaschutzpotential einer in Betrieb befindlichen Kälteanlage gibt. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: erstens aus einer umfangreichen, technischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen und zweitens aus einer detaillierten Berechnung eines antragsteller-, hersteller- und anbieterunabhängigen Dienstleisters.
Förderbar ist ein StatusCheck, wenn:
- der Jahresenergieverbrauch der Kälteanlage mindestens 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs beträgt und
- die jährlichen Kosten je Kälteanlage für elektrische Energie und Leistung mindestens 15.000 Euro und / oder
- der Energieverbrauch je Kälteanlage mindestens 150.000 Kilowattstunden beträgt
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten für den StatusCheck, maximal jedoch 1.000 Euro. Bei Anlagen mit besonderem Berechnungsaufwand beträgt die Förderung 75 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten des StatusChecks, maximal jedoch 1.300 Euro.
Antragsunterlagen:
Im Rahmen der StatusCheck-Förderung sind folgende Unterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Nachweis der Unterschriftsberechtigung für die Antragstellung des antragstellenden Unternehmens (gegebenenfalls Handelsregisterauszug),
- vollständig ausgefülltes Formular „De-minimis-Erklärung“ und gegebenenfalls vorhandene Bewilligungsbescheide,
- vollständig ausgefülltes Formular „StatusCheck - Bestandsaufnahme des Sachkundigen - Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme durch einen Sachkundigen im Rahmen des StatusChecks“,
- Berechnung des Energieverbrauchsminderungspotenzials, welches durch einen Sachkundigen erstellt worden ist,
- Nachweis über die in Rechnung gestellten Kosten für den StatusCheck (Rechnung),
- Nachweis der beruflichen Qualifikationen des Sachkundigen (Lebenslauf und Meisterbriefe, Diplomurkunden, sonstige Zeugnisse), soweit der Sachkundige nicht bereits im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen als Sachkundiger anerkannt worden ist,
- Stromrechnungen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres für den Standort / Betriebsstätte der Klima- beziehungsweise Kälteanlage und
- (soweit vorhanden) Nachweise für den Energieverbrauch der Klima- beziehungsweise Kälteanlage des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (zum Beispiel Stromrechnungen für die Kälteanlage, Wartungsgutachten, usw.).



