Kraft-Wärme-Kopplung
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept anspruchsvolle energiepolitische Ziele gesetzt.
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kann einen beträchtlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten.
Förderung von KWK-Anlagen
KWK-Anlagen erzeugen Strom und Nutzwärme gekoppelt, d. h. gleichzeitig in einem Prozess. Hierdurch kann der eingesetzte Brennstoff sehr viel effizienter genutzt werden als bei der herkömmlichen Produktion in getrennten Anlagen. Da geringere Brennstoffmengen verbraucht werden, fallen auch weniger klimaschädliche CO2-Emissionen an.
Das BAFA setzt zwei Verfahren zur Förderung von KWK-Anlagen um:
Nach der Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW zahlt das BAFA einen einmaligen Investitionszuschuss an den Anlagenbetreiber aus.
Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zahlt der Stromnetzbetreiber auf Grundlage des Zulassungsbescheides des BAFA für den erzeugten KWK-Strom über einen bestimmten Zeitraum einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber.
Eine Inanspruchnahme beider Förderungen ist für KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW möglich.
Beachten Sie bitte, dass es sich um zwei eigenständige Verfahren handelt. Wenn Sie beide Förderungen erhalten möchten, müssen Sie daher für jedes Verfahren einen gesonderten Antrag stellen. Die Verfahren sehen außerdem unterschiedliche Zeitpunkte vor, zu denen der Antrag beim BAFA zu stellen ist.
Nähere Informationen hierzu sowie weitere praktische Tipps zur Antragstellung erhalten Sie im Folgenden:
Investitionszuschuss für KWK-Anlagen nach den Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW
Um den Zuschuss zu erhalten, vergewissern Sie sich zunächst, ob die von Ihnen ausgewählte KWK-Anlage auf der Liste der förderfähigen KWK-Anlagen (Herstellerliste) steht.
Erst nachdem Sie den Zuschussantrag beim BAFA gestellt haben, dürfen Sie den Auftrag an den Lieferanten vergeben.
Sie erhalten dann zeitnah eine Eingangsbestätigung und einen Zuwendungsbescheid mit einer befristeten Fördermittelreservierung.
Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme der KWK-Anlage übersenden Sie dem BAFA den Verwendungsnachweis.
Nach Prüfung der Verwendungsnachweisunterlagen erhalten Sie – wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind – eine Auszahlungsmitteilung. Der Zuschuss wird dann an die von Ihnen angegebene Bankverbindung ausgezahlt.
Zuschlag für Strom aus KWK-Anlagen nach dem KWKG
Der Antrag auf Zulassung ist nach der Inbetriebnahme der KWK-Anlage beim BAFA zu stellen.
Für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 10 kW gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren nach der sogenannten Allgemeinverfügung. Die Zulassung gilt somit als erteilt, wenn die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung erfüllt sind.
Sie müssen daher zunächst prüfen, ob Ihr Anlagentyp in der Typenliste zur Allgemeinverfügung aufgeführt ist und die sonstigen Voraussetzungen der Allgemeinverfügung (z. B. fabrikneue Anlage etc.) erfüllt sind.
Falls ja, müssen Sie lediglich beim BAFA anzeigen, dass Sie die Allgemeinverfügung für Ihre Anlage in Anspruch nehmen möchten. Das BAFA hat hierfür ein Online-Formular entwickelt. Der Zuschlag wird dann vom Stromnetzbetreiber auf Grundlage der Allgemeinverfügung ohne einen weiteren BAFA-Bescheid ausgezahlt.
Falls nein, d. h. ist Ihr Anlagentyp nicht in der Typenliste aufgeführt oder ist die elektrische Leistung der KWK-Anlage größer als 10 kW oder werden die sonstigen Voraussetzungen der Allgemeinverfügung nicht erfüllt, müssen Sie den normalen Zulassungsantrag zusammen mit dem Inbetriebnahmeprotokoll und einem Datenblatt des Herstellers bis zum Ende des Inbetriebnahmejahres beim BAFA einreichen. Falls Sie den Antrag später beim BAFA einreichen, gehen Ihnen Zuschlagsätze verloren.
Sie erhalten dann einen Zulassungsbescheid vom BAFA. Auf dieser Grundlage zahlt Ihr Stromnetzbetreiber für den in der Anlage produzierten Strom 5,11 Cent / kWh über einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt.
Hinweis
Nach dem KWKG sind grundsätzlich Anlagen aller Leistungsklassen zuschlagberechtigt. Weitere Informationen insbesondere zum Antragsverfahren für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung größer 20 kW finden Sie links in der Unterrubrik Stromvergütung/Wärmenetze.
Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen beider Verfahren entnehmen Sie bitte links den Unterrubriken Mini-KWK-Zuschuss und Stromvergütung/Wärmenetze. Dort finden Sie auch einen Hinweis auf direkte Ansprechpartner im BAFA, falls Sie weitere Fragen haben.
Förderung von Wärmenetzen nach dem KWKG
Nach dem KWKG wird weiterhin der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen gefördert, wenn darin überwiegend Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird. Die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen wurde 2009 in das Gesetz aufgenommen, um durch die gezielte Erschließung von Wärmesenken einen weiteren Beitrag zur Erhöhung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland zu leisten.
Informationen zur Zulassung von Wärmenetzen entnehmen Sie bitte links der Unterrubrik Stromvergütung/Wärmenetze.



