Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen
Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen am 01.07.2008 (Bundesanzeiger Nummer 96 vom 01.07.2008) und deren Weitergeltung ab 01.01.2009 (Bundesanzeiger Nummer 194 vom 19.12.2008) kann die Neuerrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst werden. Mini-KWK-Anlagen sind Heizungsanlagen, die neben der Wärme auch Strom erzeugen.
Wie und wann können Sie einen Zuschussantrag stellen?
Der Zuschuss kann seit 01.09.2008 nur beim BAFA beantragt werden und zwar ausschließlich mit dem BAFA-Antragsformular, welches auf dieser Internetseite bereitgestellt wird.
Bitte beachten Sie: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Das bedeutet, dass Sie den Auftrag für den Kauf oder die Installation der KWK-Anlage erst erteilen dürfen, nachdem Ihr Zuschussantrag im BAFA eingegangen ist. Als Nachweis hierfür erhalten Sie vom BAFA eine Eingangsbestätigung. Falls Sie bereits den Auftrag vergeben oder die KWK-Anlage sogar schon installiert haben, können Sie leider keinen Zuschuss mehr erhalten.
Planungsleistungen können und sollten bereits vor der Antragstellung erbracht werden, da dem BAFA mit dem Antrag auch fundierte Plandaten einzureichen sind.
Bis wann muss die KWK-Anlage spätestens in Betrieb genommen werden?
Maßgeblich ist der Bewilligungszeitraum, der auf Seite 2 des Zuwendungsbescheides genannt ist. Ein Antrag auf Verlängerung kann immer nur vor Ablauf dieses Zeitraumes gestellt werden.
Aktueller Hinweis vom 14.10.2009:
Die Zuwendungsbescheide mit Ausstellungsdatum ab dem 22.06.2009 weisen maximal den 31.10.2009 als Ende des Bewilligungszeitraumes aus. Dieser Bewilligungszeitraum kann ab sofort auf fristgerechten Antrag hin bis zum 30.11.2009 verlängert werden. Wurde bereits eine Verlängerung bis zum 31.10.2009 gewährt, verlängert sich diese ohne erneute Antragstellung und ohne neuen BAFA-Bescheid ebenfalls bis zum 30.11.2009.
Somit können die Zuschüsse für KWK-Anlagen, die innerhalb des verlängerten Bewilligungszeitraumes installiert werden und für die der vollständige Verwendungsnachweis bis zum 30.11.2009 dem BAFA vorgelegt wird (ggf. per FAX an 06196-908-11 771 bzw. 488), noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
Welche Anlagen werden gefördert?
Förderfähig sind Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von max. 50 kW. Die KWK-Anlagen müssen als wärmegeführt ausgelegt sein, d.h. der Wärmebedarf steuert die Betriebsweise der Anlage.
Die KWK-Anlagen müssen fabrikneu und serienmäßig hergestellt sein, über einen Stromzähler verfügen, der den gesamten von der Anlage erzeugten Strom misst, und außerdem über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können. Zusätzlich müssen die Anlagen bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Dazu bietet das BAFA auf dieser Internetseite eine Liste der Anlagentypen an, die diese Kriterien erfüllen und damit grundsätzlich förderfähig sind. Weiterhin können Sie daraus entnehmen, welche Anlagen die Basisförderung erhalten und für welche Module noch der Umweltbonus zusätzlich gezahlt wird.
Bitte beachten Sie, dass dem BAFA für einen Teil der dort aufgeführten Anlagen die gutachterliche Bestätigung der Einhaltung der technischen Anforderungen noch nicht vorliegt. Ab dem 01.02.2009 können diese Anlagen nur gefördert werden, wenn dem BAFA die Bestätigung der Anforderungen durch einen unabhängigen Gutachter vorliegt. (Diese Bestätigungen sind dem BAFA von den Herstellern vorzulegen).
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der max. elektrischen Leistung der Anlage und den geplanten Vollbenutzungsstunden. Die Fördersätze finden Sie unter Nummer 6 der Richtlinie. Der max. Zuschuss wird dann bewilligt, wenn die thermische Leistung der KWK-Anlage für einen Wärmebedarf von mindestens 5.000 Vollbenutzungsstunden (Vbh) ausgelegt ist. Werden diese 5.000 Vbh nicht erreicht, so wird der Zuschuss entsprechend anteilig gekürzt.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 432 – Kraft-Wärme-Kopplung
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-336
Falls Sie Fragen zur Zulassung von KWK-Anlagen und zur Stromvergütung haben
Telefon: 06196 908-842
Telefon: 06196 908-462
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr
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