Mineralöl
Auf Basis des Mineralöldatengesetzes erhebt das BAFA monatlich bei den in der Bundesrepublik auf dem Mineralölmarkt tätigen Unternehmen Daten zu ihrer Geschäftstätigkeit. 'Große' Unternehmen melden mit dem sogenannten 'Integrierten Mineralölbericht' (zum Download: Liste der Erhebungskreisfirmen) Daten wie Rohöleinkauf, Produktion von Mineralölprodukten in den Raffinerien, Bestände, Außenhandel und Verkäufe von Mineralölerzeugnissen nach ausgewählten Kundengruppen. Kleinere Unternehmen melden nur ihren Außenhandel bei Mineralölerzeugnissen und werden auf dieser Basis in die Statistik einbezogen, so dass eine nahezu 100%-Marktabdeckung erreicht wird. In einem Anhang werden detaillierte Angaben zum Schmierstoffmarkt in der Bundesrepublik erhoben.
Die Ergebnisse dieser Erhebungen dienen folgenden Aufgaben:
- Monatlich werden als umfassender Bericht über aktuelle Entwicklungen der Mineralölbranche in der Bundesrepublik die Amtlichen Mineralöldaten veröffentlicht.
- Auszugsweise werden Kerngrößen aus der Mineralölstatistik auch in den monatlichen EnergieINFOs veröffentlicht.
- In einem Auskunftssystem wird die Entwicklung des deutschen Mineralölmarktes in den letzten Jahren dargestellt. Zusammen mit Daten anderer Stellen wird hier auch die Einordnung des Mineralölmarktes in den nationalen und internationalen Energiemarkt ermöglicht.
- Aufgrund internationaler Verpflichtungen ist die Bundesrepublik gehalten, die EU und die Internationale Energieagentur (IEA) in Paris monatlich über die aktuelle Entwicklung auf dem deutschen Ölmarkt zu informieren ('Monthly Oil and Gas Statistics). Die internationalen Organisationen veröffentlichen ihrerseits die Daten zusammen mit den von anderen Mitgliedsländern gemeldeten Daten und ermöglichen so die Beobachtung des Weltölmarktes.
- Nationaler und internationale Krisenvorsorge
- Jährlich wird aus unseren Daten zusammen mit Daten anderer statistischer Stellen (u. a. Statistisches Bundesamt) eine Aufkommens- und Verbrauchsbilanz erstellt. Hier werden auch die Daten an die IEA, EU und UN gemeldet (Annual Oil Statistics), die international vergleichbare Energiebilanzen veröffentlichen.
Im Rahmen der Mineralölstatistik wird eine enge Kooperation zwischen Verwaltung und Wirtschaft praktiziert. Der Mineralölwirtschaftsverband als Interessenvertretung der Mineralölindustrie in der Bundesrepublik veröffentlicht seinerseits umfangreiche Statistiken zum Mineralölmarkt.
Nationale und internationale Mineralölkrisenvorsorge
Internationales Management von Störungen der Versorgung mit Mineralöl
Vor dem Hintergrund der weltweiten Ölkrise 1973/74 wurde mit dem Internationalen Energieprogramm (IEP) zwischen den westlichen Industrienationen ein System geschaffen, um zukünftig Störungen in der Versorgung mit Mineralöl wirksam begegnen zu können.
Wesentliche Elemente des internationalen Krisensystems sind:
- Die Internationale Energieagentur als internationale Koordinierungsstelle. Hauptaufgaben sind:
- Sammlung und Veröffentlichung von Daten zum Weltenergiemarkt
- Beobachtung der weltweiten Versorgungslage mit Energieträgern und gegebenenfalls Aktivierung des internationalen Krisenmechanismusses
- In einer Krise: Steuerung der internationalen Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen einer Versorgungsstörung.
- Die Mitgliedsländer sind verpflichtet regelmäßig Daten an die IEA zu melden, deren Gremien so in der Lage sind, laufend die weltweite Versorgungslage zu beurteilen.
- Die Mitgliedsländer sind verpflichtet ständig Vorräte an Mineralöl, entsprechend der durchschnittlichen Nettoöleinfuhr an 90 Tagen des Vorjahres, zu halten. In einer Krise sollen durch eine international abgestimmte Freigabe der Bestände die Auswirkung der Störung abgemildert werden.
- Im Krisenfall wird durch ein internationales System der Ölumverteilung für eine gleichmäßige Verteilung des noch verfügbaren Mineralöls gesorgt. Hierbei wird insbesondere die Logistik der internationalen Mineralölkonzerne genutzt. Die IEA koordiniert mit Unterstützung von Experten aus der Mineralölwirtschaft den internationalen Versorgungsausgleich.
Mit regelmäßig im internationalen Rahmen stattfindenden Tests wird die Einsatzfähigkeit des Krisensystems sichergestellt.
Bewältigung von Störungen in der Versorgung mit Mineralöl in der Bundesrepublik
Das IEP wurde in der Bundesrepublik mit dem Energiesicherungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Geschaffen wurde ein nationales Krisensystem, dessen Ziele es sind, für eine Grundversorgung aller wichtigen Verbrauchergruppen zu sorgen und die Mineralölmärkte zu beruhigen.
Wesentliche Elemente der Mineralölkrisenvorsorge in Deutschland sind:
- Als Koordinierungsstelle in einer Krise wurde die National Emergency Sharing Organisation (NESO) eingerichtet, die in einer Krise einberufen wird und in der folgende Institutionen mit verschiedenen Aufgaben zusammenwirken:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi): Politische Steuerung; Entscheidung über Maßnahmen zur Verbrauchseinschränkung
- Mineralölwirtschaft: Experten aus Mineralölindustrie und –handel steuern den Versorgungsausgleich
- Erdölbevorratungsverband: Freigabe von Beständen
- BAFA: Erstellung einer Datenbasis; Kommunikation mit der IEA; evtl. Durchführung eines administrativen Versorgungsausgleichs gemäß Mineralölausgleichsverordnung
Bei einer Krise in Deutschland, ist das Lagezentrum beim EBV in Hamburg.
- Gemäß Erdölbevorratungsgesetz hält der Erdölbevorratungsverband (EBV) die deutschen Bestände an Mineralölprodukten bzw. Rohöl zur Verfügung, um die international festgesetzten Vorratspflicht zu erfüllen. Der EBV finanziert sich über die Beiträge von Importeuren und Herstellern bestimmter Mineralölprodukte in der Bundesrepublik. Die Ölgesellschaften wälzen mit ihrer Preisgestaltung die Beiträge an ihre Kunden ab, so dass letztendlich die Endverbraucher die Kosten tragen. Die Bestände des EBV lagern in Tanklagern und Kavernen im gesamten Bundesgebiet. Um eine schnelle Verfügbarkeit in einer Krise sicherzustellen, ist der EBV verpflichtet, für eine regional ausgewogene Verteilung der Vorräte zu sorgen. Hersteller von Mineralölprodukten sind seit April 1998 nicht mehr verpflichtet, Vorräte zu halten.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entscheidet in einer Krise über Maßnahmen zur Einschränkung des Energieverbrauchs: Fahrverbote, Regierungsappelle, Ausgabe von Bezugsscheinen, …
- Im Krisenfall wird durch ein System der Ölumverteilung für eine gleichmäßige Verteilung des noch verfügbaren Mineralöls in der Bundesrepublik gesorgt. Das BAFA verfügt dazu über ein Datensystem, das den Experten in der deutschen NESO ermöglicht, unter Beachtung der historisch gewachsenen Versorgungsstrukturen für eine ausgewogene Verteilung des verfügbaren Mineralöls zu sorgen.
Haftung und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden auf See
Mit den internationalen Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und von 1971 über die Errichtung eines Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden („International Oil Pollution Compensation Fund“) wurde ein System geschaffen, das bei Verschmutzungsschäden, die durch den Transport von Rohöl oder schwerem Heizöl über See entstanden sind, für eine Kompensation sorgt. Die ursprünglichen Vorschriften wurden mit den entsprechenden Übereinkommen von 1992 überarbeitet und damit eine Ausweitung der verfügbaren Entschädigungszahlungen erreicht.
Ihr Ansprechpartner zum Thema Mineralöl ist:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Jan Benduhn
Referat 423
– Mineralöl und Gase –
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-237
Fax: 06196 908 11 237


