NE-Metalle
Stand: Juli 2009
Richtlinie zur Förderung der Herstellung von klimaschonenden NE-Metallen
Die Rohstoffpreise der international an der Börse gehandelten Nichteisenmetalle (NE-Metalle) sind infolge der Wirtschaftskrise stark gefallen, während die Industriestrompreise in Deutschland im internationalen Vergleich eine unverändert hohe Position einnehmen. Damit ist die Erzeugung klimaschonender NE-Metalle in Deutschland aktuell gefährdet.
Die wirtschaftliche Bedeutung der NE-Metallindustrie innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes ist groß. Sie ergibt sich aus der starken Verflechtung der NE-Metallindustrie mit anderen industriellen Bereichen: Zur Herstellung von Investitions- und Konsumgütern liefert die NE-Metallindustrie an andere Branchen Vorprodukte in Form von Metallen und Legierungen. Wichtigste Abnehmer für die Produktion der NE-Metallindustrie sind das Baugewerbe, die Kraftfahrzeug-, Luft- und Raumfahrzeugindustrie, die Elektrotechnik sowie der Maschinenbau. Diese Wirtschaftsbereiche sind für die deutsche Wirtschaft von zentraler Bedeutung.
Eine Einstellung der Metallerzeugung in der sehr energieeffizient arbeitenden deutschen NE-Metallindustrie hätte angesichts der starken Verflechtung erhebliche Auswirkungen auf die Weiterverarbeitung in der NE-Metallindustrie selbst, auf andere Wirtschaftsbereiche und damit die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt.
Damit es in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht zu Stilllegungs- oder Verlagerungsmaßnahmen kommt, soll die Erzeugung der klimaschonenden NE-Metalle in stromintensiven Unternehmen, die Aluminium, Kupfer oder Zink mittels Elektrolyse erzeugen, gefördert werden; bei Kupfer und Zink zusätzlich die Erzeugung mittels anderer erzeugungsbezogener stromintensiven Einrichtungen. Daher wird auf Grundlage dieser Richtlinie auf Antrag eine Zuwendung in Form einer Kompensationszahlung zu den Stromkosten gewährt.
Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Richtlinie NE-Metalle – Referat 438 –
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908 388 (Herr Krakowka)
Telefon: +49 6196 908 720 (Frau Jennrich)
Telefax: +49 6196 908 550
Bitte geben Sie bei Anfragen die betreffenden Unternehmen an, damit die Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle später dem entsprechenden Antrag zugeordnet werden kann. Ohne Angabe des Unternehmens ist eine verbindliche Auskunft leider nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass ausschließlich schriftliche Auskünfte verbindlich sind. Mündliche Auskünfte sind lediglich zu Orientierung und Erläuterung bestimmt.


