Förderung Querschnittstechnologien
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und systemische Optimierung
Das BAFA bietet interessante Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, die Investitionen in hocheffizienteTechnologien vornehmen und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.
Grundlagen
Die Bundesregierung hat sich mit ihren Beschlüssen vom 28. September 2010 und 6. Juni 2011 ambitionierte Ziele zur Erhöhung der Energieeffizienz gesetzt.
Um diese Ziele zu erreichen, hat sie einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt, auf dessen Grundlage unter anderem die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und im „deutschen Mittelstand“ vorgesehen ist. Damit sollen die bestehenden Einsparpotentiale erschlossen und Ressourcen eingespart werden.
Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.
Zwei unterschiedliche Verfahren sind hierbei zu unterscheiden.
Zum einen werden der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 5.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller gefördert. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Raumlufttechnische Anlagen
- Druckluftsysteme
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung (nur für Raumlufttechnische Anlagen und Druckluftsysteme)
Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie in den Merkblättern.
Das zweite Verfahren ist die sogenannte systemische Optimierung. Hierbei wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts sowohl der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro als auch der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern, gefördert.
Vor Beginn der Investition ist durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems des Antragstellers geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % erzielt und nachgewiesen wird.
Neben den genannten Querschnittstechnologien im Bereich der Einzelmaßnahmen werden im Rahmen der systemischen Optimierung Investitionen zur Erneuerung von Beleuchtungsanlagen unter den oben genannten Voraussetzungen gefördert. Förderfähig sind darüber hinaus notwendige Leistungen für die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen, die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche Energieberatung sowie die Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs.
Detaillierte Informationen zur systemischen Optimierung sowie dem zu erstellenden Energieeinsparkonzept finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Querschnittstechnologien
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-883



