Beihilfen für den Steinkohlebergbau (Steinkohlebeihilfen)
Gegenstand der Förderung
- Absatz deutscher Steinkohle für den Einsatz in Kraftwerken (Verstromungskohle)
- Absatz deutscher Kokskohle zur Stahlerzeugung
- Stilllegungsmaßnahmen im Steinkohlebergbau
Antragsberechtigte
Deutsche Bergbauunternehmen, die Steinkohle fördern.
Art der Förderung
Die deutschen Bergbauunternehmen erhalten vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen bis 2008 jährlich der Höhe nach begrenzte Finanzmittel (Finanzplafonds); die Plafonds werden von circa 3,6 Mrd. Euro in 2000 allmählich abgesenkt auf circa 1,9 Mrd. Euro in 2008 (nur Bund). Hinzu kommen circa 0,5 Mrd. Euro pro Jahr vom Land Nordrhein-Westfalen.
Um den Absatz deutscher Kohle zu wettbewerbsfähigen Preisen zu ermöglichen, können die Bergbauunternehmen mit den bereitgestellten Finanzmitteln den Unterschied zwischen ihren Produktionskosten und dem Preis für Importsteinkohle aus Nicht-EU-Ländern (Drittlandskohlepreis) ausgleichen. Hierzu ermittelt das BAFA als Zuschussparameter die Drittlandskohlepreise (Kohlestatistik) frei deutsche Grenze für Steinkohle.
Zudem sind die Bergbauunternehmen berechtigt, mit den Beihilfen ihre Aufwendungen infolge dauerhafter Stilllegungen zu decken.
Ansprechpartner zum Thema Steinkohlebeihilfen
Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 422
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-526
Fax: 06196 908-550
Ansprechpartner zum Thema Drittlandskohlepreise
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 422
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-734
Fax: 06196 908-550
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