13.11.2001: Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist Bewilligungsbehörde
Die "Richtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl" vom 1.Oktober 2001 ist am 07.11.2001 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, im Interesse eines zukunftsfähigen, nachhaltigen Rohstoffumgangs mit hochwertigen Mineralölprodukten und angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Ressourcen sowie aus Gründen des Umweltschutzes den Marktanteil aufgearbeiteten Altöls zu erhöhen.
Dazu muss die Marktdurchdringung mit effizienten, energiesparenden und zur Herstellung hochwertiger Basisöle geeigneten Verfahren gestärkt werden. Betreiber von Aufarbeitungsanlagen sollen daher durch wirtschaftliche Anreize in Form von Zuschüssen veranlasst werden, zur Senkung der Kosten und damit zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen, Investitionen durchzuführen.
Bewilligungsbehörde ist das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
– Referat 433 –
Frankfurter Straße 29 - 35
Telefon: 06196 908-0
Telefax: 06196 908-800.



