25.03.2002: Neue Richtlinie zum MAP Erneuerbare Energien
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert hiernach mit Festbeträgen die folgenden Maßnahmen:
- Die Errichtung von thermischen Solarkollektoren mit 92 Euro (bislang 87 Euro) je angefangenem Quadratmeter errichteter Brutto-Kollektorfläche, höchstens jedoch 25.000 Euro je Einzelanlage.
- Die Errichtung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW mit 55 Euro (bislang 52 Euro) je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung. Neu ist die Mindestförderung von 1500 Euro bei Anlagen, die einen Kesselwirkungsgrad mit mindestens 90 % haben.
- Photovoltaikanlagen für Schulen mit 3000 Euro je Einzelanlage. Die Schulen müssen sich nicht mehr zur Teilnahme an einem begleitenden BEO-Messprogramm verpflichten. Schulträger können die Förderung jetzt auch für Grundschulen beantragen.
Für Anträge, die bis zum 22.03.2002 eingegangen sind, wird noch die bisherige Richtlinie vom 23.07.2001 angewendet.
Das Marktanreizprogramm erfreut sich weiterhin einer außerordentlich hohen Nachfrage. Im Jahr 2001 wurden beim BAFA über 116.000 Anträge eingereicht, das sind ca. 10.000 Anträge mehr als im Vorjahr.
Ziel des Marktanreizprogramms ist es, im Interesse einer zukunftsfähigen nachhaltigen Energieversorgung und angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemarkt zu erhöhen.
Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter:
Telefon: 06196 908-625
Fax: 06196 908-800 oder 06196 94226
E-Mail: solar@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de



