20.05.2010: Barförderung der Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern geht weiter
Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche mit der Veröffentlichung der neuen Förderichtlinie den Weg für die weitere Barförderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfiltern in Diesel-Fahrzeuge frei gemacht. Zuständig für die Erteilung des Zuschusses ist wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wie schon 2009 erhält einen Zuschuss von 330 Euro, wer seinen Pkw durch ein entsprechendes Partikelminderungssystem (Rußpartikelfilter) technisch verbessert. Dafür muss der Filter zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2010 in das Fahrzeug eingebaut und dieser Einbau durch Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) dem BAFA nachgewiesen werden.
Neu ist, dass unter die förderfähigen Pkw auch bestimmte Sonderfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse (Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge) fallen. Weiterhin können erstmals Halter von leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen Gesamtmasse) in den Genuss der Förderung gelangen, wenn sie ab dem 13. Mai 2010 und vor Ende dieses Jahres einen Filter einbauen.
BAFA-Präsident Dr. Arnold Wallraff sieht mit der Anschlussrichtlinie einen unkomplizierten Weg eröffnet, weitere Fahrzeughalter von dieser sinnvollen Maßnahme zu überzeugen:
„Nachdem die Nachrüstung im letzten Jahr dank unserer Förderung in kurzer Zeit ein reges Interesse gefunden hat, setzt die Bundesregierung mit der Ausweitung auf Nutzfahrzeuge den richtigen Anreiz. Auf die Interessen der vorwiegend mittelständischen Unternehmer und Handwerker, die auf umweltfreundliche Mobilität in den immer zahlreicher werdenden städtischen Umweltzonen angewiesen sind, ist jetzt ausdrücklich Rücksicht genommen worden. Gleichzeitig ist durch die rückwirkende Einbeziehung von Pkw-Nachrüstungen in den ersten Monaten dieses Jahres sicher gestellt, dass niemand durch unverschuldete Lieferengpässe bei Herstellern oder Werkstätten im vergangenen Jahr einen Nachteil erleiden muss.“
Das Antragsverfahren vollzieht sich ausschließlich als bürgerfreundliches Online-Verfahren. Auf diese Weise wird die Zeit zwischen Antragseingang und Auszahlung auf ein Minimum verkürzt.
Ab dem 1. Juni finden Sie auf dieser Internetseite (www.bafa.de) oder direkt unter www.pmsf.bafa.de das entsprechende Antragsformular.



