09.02.2012: BAFA führt mit E-Postbrief medienbruchfreies Verfahren ein
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist seit dem 1. Februar 2012 Teilnehmer des E-Postbrief-Portals der Deutschen Post. Der E-Postbrief ermöglicht Bürgern, Unternehmen und Verbänden eine schnelle und sichere Kommunikation mit dem BAFA.
Ab sofort können elektronische Briefe über die offizielle BAFA-Adresse bafa.bund@bafa.epost.de eingereicht werden. Diese Dokumente werden dann direkt im BAFA verarbeitet.
Auch für den Postversand setzt das BAFA den E-Postbrief bereits erfolgreich ein. Im Bereich der Förderung von Dieselpartikelfiltern werden die Bescheide sicher und zuverlässig per E-Postbrief an die Antragsteller verschickt. Hierdurch steigert das BAFA die Prozesszuverlässigkeit und reduziert die Verfahrenskosten.
Die Nutzung elektronischer Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt. Für die Antragsbearbeitung bedient sich das BAFA schon seit langem elektronischer Verfahren, um eine schnelle Verfahrensabwicklung zu gewährleisten.
Mit dem E-Postbrief hat das BAFA den letzten Schritt zu einer medienbruchfreien Antragsbearbeitung vollzogen.
Pressekontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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