05.04.2012: Deutscher Wirtschaftsfilmpreis 2012
Der Deutsche Wirtschaftsfilmpreis 2012 wird in 4 Kategorien vergeben:
- Filme über die Wirtschaft: Filmische Darstellung von wirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen in der sozialen Marktwirtschaft, insbesondere in den Bereichen Informationsgesellschaft, Innovation, Technologie, Arbeitswelt, Umwelt und Verbraucherschutz. Diese Kategorie kann auch Themen der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der weltweiten Globalisierung umfassen. Die Filme werden von deutschen privaten oder öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten produziert oder in Auftrag gegeben. Es werden folgende Unterkategorien berücksichtigt: a) Kurzfilme – die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von minimal 5 bis maximal 15 Minuten haben. b) Langfilme – die eingereichten Filme sollen eine Laufzeit von mindestens 15 Minuten haben; darüber hinaus ist die Filmdauer unbegrenzt.
- Filme aus der Wirtschaft: (d. h. von der Wirtschaft oder Verbänden oder sonstigen öffentlichen Institutionen beauftragt). Die filmische Darstellung soll sich mit Unternehmen oder Institutionen und deren Produkten und Dienstleistungen auseinandersetzen.
- Filme in neuen Medien (Internet): Diese Kategorie soll für filmische Marketingstrategien in den neuen Medien stehen. Der inhaltliche Bezug der Filme soll sich wie in den Kategorien 1 und 2 mit wirtschaftlichen Zusammenhängen und Entwicklungen bzw. der Darstellung von Unternehmen/ Institutionen und deren Produkten/ Dienstleistungen auseinandersetzen. Die eingereichten Beiträge, die gezielt für das Medium Internet produziert wurden, etwa als eine Form des viralen Marketings, sollen dabei auch auf neue Formen der Verbreitung setzen, um dort mit einer unkonventionellen bzw. hintergründigen Nachricht auf ein Produkt, eine Marke oder eine Kampagne aufmerksam zu machen. Besonders erwünscht sind Beiträge, die auf eine Interaktion mit den Nutzern setzen. In dieser Kategorie können sowohl „Dummy-DVDs“ eingereicht als auch Web-Links angegeben werden. Rein filmische Darstellungen, die außer im Internet auch über andere Medien verbreitet werden können, fallen nicht in diese Kategorie.
- Filme aus den Kategorien 1 (kurz/lang), 2 und 3, die von Studentinnen und Studenten oder Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern gestaltet und realisiert worden sind. Diese sollten nach Abschluss der Ausbildung noch nicht länger als drei Jahre tätig gewesen sein.
Neben Urkunden für die Preisträger und Trophäen für die Erstplazierten in jeder Kategorie, wird in der Kategorie 4 im Rahmen der Nachwuchsförderung zusätzlich ein Geldpreis in Höhe von 10.000 Euro verliehen.
Der beste Film des Wettbewerbs ist darüber hinaus mit 10.000 Euro dotiert.
Die Filme sind online auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) einzureichen. Die ausgedruckte Anmeldung ist unterschrieben und unter Beifügung einer Kopie des Films (auf DVD) bzw. Nennung eines Web-Links bei der Teilnahme in der Internetkategorie an das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 412
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
zu senden. Anmeldeschluss ist der 6. Juni 2012.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen (Erlass und Ausschreibung) und ein Hinweisblatt finden Sie auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie wird die Preise im Herbst 2012 in Berlin verleihen.



